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Auch, die Ehle zu 3 fl. 25 kr.; fünf noch ungebrauchte reustene Mannshemder, vornen am Schliz durch
die Buchstaden J. A. E. mit Kameelgarn bezeichnet; 2 paar noch ungebrauchte grau wollene Strümpfe;
eine kleine platte silberne Taschenuhr mit rdmischen JZahlen, nebst einfacher stäblerner Keite mit mötnge-
nem Schlüssel und ein silberner Kugelring. Dieser Diebstahl wird nun öffentlich und mit der Bute be-
kannt gemacht, daß im Fall von den gestoblenen Sachen oder dem Dieb erwas entdekt werden sollte,
der untorzeichneten Stelle gefällige Nachticht davon gegeben werden mochte. Den 7. Nr 15½
ciamt.
Gdppingen. Alle Hoch= und Wohllöbl. Justiz= und Polizel Bebbrden werden hicmit geziemendst
ersucht, nach dem Schäfer Ferdinand riebler aun Ekwälden, Obcramte Kuchheim unter Tek, wegen
angeschuldigten Concubmats und Vagadundität fahnden, und ihn im Betretungsfall an unterzeichnete
Stelle ausliefern zu lassen. Signalement. Ferdinand Liebler ist 37 J. alt, von mittlerer Statur,
hat schwarze Haare, rbthlichte Achssfarde „, blaue Angen, graue Augbraunen, länglichte Nase, pro-
portionirten Mund, und spitziges Kun. Er trägt gewohnlich elnen dreiekigten Hur, einen blauen Oder-
rock, rothe tüchene Weste, schwarze lederne Hosen und Stiefel. Den 7. Nov. 1616.
K. Criminalrath der Landvogtei an der Fils und Rems.
Keilbreus. Der ledige Dienstknecht Ludwig Brucker, von Helsenberg, Oberamts Marbach,
dessen Aufenthalt unbekannt ist, wird hiemit aufgefordert, unverzüglich bei der unterzeichneren Stelle zu
erscheinen, um ihm die in der gegen idn anhängig gewescnen Untersuchungs= Sache, ergangene Reso-
lution erbfnen zu können. Den 20. Okt 1616. K. Oderamt.
Leutklrch. Am 2ten d. Mon. Nachts zwischen 11 und 12 Uhr wurde dem Eindde Bauren Paul
Vdlk in der Missen durch drei Pursche mitkelst Einbruchs und neden Mithhandlung des Völk folgendes
entwendet: 1) etwa 22 fl. an Geld, bestehend aus 6 Kronenthalern 4 24 kr. Stüken und mehreren
12 und 6 kr. Stüken: 2) ungefähr 100 Edlen theils bäufen, kdeils flächsen Tuch; 3) drei leinene blau
u. roth gewirkte Bettüberzüge; 4) drei Leintücher; 5) drei Kopfk'ssen; 6) drei Hemder; 7) zwei dunkel-
blau rüchene Mannsreke; 8) ein grau u. schwar 7 reistes zeugenes Wesichen; 9) ein alles schwarzsei-
denes Halstuch; 10) ein Rosenkranz mit einem 41 ernen Glaulen u. fünf silbernen Glaichen, auch ei-
nem bölzernen, an den Eken mit Silber gesaßen treuz; 11) zwölf Pfund Butter: 12) vierzig Pfd.
Schmals; 43) zwei Pfd. Wachs, bestehend in 2 Rothel und 4 bis b kleinen Kerzlen; 14) zeben Ker
n. Samtliche Effecten, deren Werth sich aof 122 fl. 34 kr. belauft, sind ohne besoudere Zeichen. Das
Signalement dieser Pursche konnte Hamnistcat nur in so weit angeben, daß einer etwa § Schub groß
und die 2 andern etwas kleiner gewesen, alle 3 aber kurze Janker und runde Hüte gerragen. = ämtht
Hochlbbl. Justiz= und Polizel Behdrden werden nun ersucht, zu Entdgckung dieser ruchlosen Thaͤter so
wohl, als zur Herbeischaffung der entwendeten Gegenstände a emig che Hülfe zu leisten, und die al-
lenfalsigen Entdeckungen unterzogener Stelle gefällig mirzutheilen. Den 4. Nov. 1816. K. Oberamt.
Närtingen. In einem ansserhalb der Stadt, an der Straße nach Reckarhausen gelegenen Gar-
ken, hat man heute Vormittag ein todtes Kind, mit einem Stöl Tuch bedekt, männl. Geschlechrs, gefon-
den, welches von seiner pflichtvergessenen Mumer gleich nach der Geburt hier ausges. zt worden sepn
muß. Um wo moglich diese Verbrecherin auszukundschaften, so wird jedermann, vorzöglich ader säme-
liche Obrigkeiten und Polizel- Behorden ersuchr, auf die Entdeckung der ruchlosen Mutker mitguwirken,
und im Fall einer erhalteuen Auskunft oder entstandenen Verdachts, die unterzeichnete Stellc in gesäll:s
ger Bälde zu benachrichtigen. Den 11. Nov. 1816. K Oberamt.
Owen. Gegen den verschwenderischen, zur eigenen Vermögens-Verwalturg gaoz unfädigen Bür-
ger und Schumacher, Gottfried Bader zu Owen, biesigen Oberamte, ist die schon vor eilichen Jabren
erselgte Mundtod= Erklrung kürzlich erneucrt, und ihm nunmehr der Gerichteverwandte Johann Georg
Löw zum Pfleger gesetzt worden, ohne dessen Wissen und Willen sich niemand mit dem Bader in im
bend ein Rechtegeschäft, weder auf daar Geld, noch weniger auf Borg, bei Strafe der Nich'#tigkeit vese
selden und Verlust der Forderang einlassen soll. Den 6. Nov. 1615. K. Oberame Kucchbeim,
Mezingen, Oberamts Urach. Da mu dem Ort Mezngen die natürlichen Kinderblalinn auege-
drochen d, so wird solches hiemit zur allgemeinen Kenniniß gebracht. Urach, den 7. Nev. 1616.
beramt.