Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1816. (11)

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December Morgens 8 Uhr auf der Registratur des Koͤnigl. Ober-Consistoriums sich ein- 
zufinden, wo ihnen das Weitere eroͤfnet werden wird. Stuttg. den 26. Nov. 1876. 
Ministerium des Kirchen, und Schulwesens. von Wangenheim. 
Rechts-Erkenntnisse des Kön. Ober-Fufliz" Collegiums. 
1) In der Zehentstreitigkeit zwischen der Pfarrei zu Wachendorf Janten und dem 
Freiherrn v. Ow daselbst Jatren wurde erkannt, daß die Pfarrei Wochendorf in ihrem 
Beüs des kleinen Jehent- Reches auch auf den angebauten zelglichen Aekern zu schuzen 
und derselben der sequestrirte Zehente auszufolgen sepe, dem Jaten jedoch vorbehalten 
bleibe, seine petitorischen Anspruche auf dem Nechrswege zu verfolgen. Sruttgart, den 
19. Oft. 1876. 
2) In der Appellations= Sache von Nekarsulm zwischen den Heinrich Hörcher'schen 
Erben Bekl. Anten und der Königl. Ober-Finanzkammer Section der Krondomänen) 
I1 und lII. Abeheilung Kl. Arin, Gültschuldigkeit betreffend, wurde die durch den Uu- 
rator der Hörcherischen Debitmasse versuchte Fortsehung der Appellation nach Renuneies 
tion der Anten für unstatthaft erklärt. Stuttgart, den 26. Okt. 1816. 
5) In der Appellations-Sache von Horb zwischen Königl. Ober- Finanzkammer 
Seceton der Krondomainen, Kl. Antin und der Commun Rexingen Bekl. Acin, ein 
von der Klägerin angesprochenes Recht in Beziehung auf den der Bekl. zustehenden An- 
theil an der Schaafwarde zu Rexringen betr., wurde das erstrichterliche Beweis= Erkenn- 
niß bestärigt. Sturtg. den 31. Okt. 1876. 
4) In Sachen erster Instanz zwischen dem vormaligen Deutschordenschen Rentmeis 
ster Renner zu Königsweiler, Luten an einem, und der Gräfl. Waldsteinischen Debi- 
masse-Curarel, Latin am andern Theil, eine Forderung von 20900 fl. Capital samt Zin- 
sen zu 5 pE. vom 25. Nov. 1795 an berreffend, wurde unter Nachlassung eines Bewei, 
ses für den Luten erkanne, daß es bei der unterm 8. Aug. 1808. ausgesprochenen Pri- 
elusion in Beziehuns auf den Luten sein Bewenden haben soll. Stuttg. den 5. Nov. 18|6. 
Erkenntniße des Kdnigl. Ehe-Gerichts. 
Den 20. Nov. 1816. wurden geschieden: 
1) Catharina Pritsch von Buhl, Oberamts Oehringen, geb. Giessng von Unter, 
Steinbach, desselben Oberamts, Kl. von Johann Georg Pritsch, Burger und Wazuer 
zu Bühl, Bekl. ex cap. adulterü. unter Verurtheilung des Beklagten in die Kosten. 
2) Maria Judith Gengenbach von Unter-Reichenbach, Oberamts Neuenbürg, gel. 
Böhnenberger von da, Kl. von Johann Friedrich Gengenbach, Bürger und Flözer von 
eie-Reichenbach, Bekl. ex cap. quali delert. unter Vergleichung der Kosten. 
5) Augustin Weiß, Bürger und Weingärtner zu Obertürkheim, Canstadter Oter, 
zim2#3 Kl. von Margaretha, geb. Gugler von da) Bekl. ex cap. quali delert, unter 
#ergieichung der Kosten.
	        
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