Nro. 58. 1 81 6. 391
Königlich, Württemberglisches
Staats= und Regierungs-Bloakt.
Samstag, 21. Dec.
—
Eingabe der Stände-Versammlung wegen des Schreiberei= Wesens; dom 22. Nov. 1516.
Euree Königliche Masestáät
haben auf die von den gehorsamst Unterzeichneten übergebene Beschwerdeschrift und
term 16. October v. J. die allerhöchste Versicherung zu ertheilen geruht,
daß in kurzen Zwischen, Räumen auf die einzelnen Beschwerden allergnädigsle
Resolutionen erfolgen würden.
Eine wichtige dieser Beschwerden ist, daß mehrere Stadt= und Amtsschreiber und
ihre Gehülfen, ganz vorzüglich in Neu-Würrtemberg, durch übermässige Schreibverdien-
ste sich große Bedrückungen gegen die ohnehin mit vielen Leiden kämpfenden Untertha-
nen erlauben) wodurch zugleich die Commun= Oeconomie wesentlich Noth leidet.
Den gehorsamst Unterzeichneten sind zwar viele Thatsachen darüber vorgetragen wor-
den; aber da sse ausser hinlänglicher Communication mit ihren Committenten, und alfso
nicht im Stande find, die erforderlichen Beweise dazu beizubringen; so können sie kei-
nen Gebrauch davon machen. Hingegen können sse nicht zweifeln, daß die Königl. Re-
gierungs. Behörden alles, was ihnen an Beweisen abgeht, hinlänglich zu ergänzen im
Scande seyn, und das Daseyn des großen Gebrechens völlig bestätigen werden.
Das erschöpfte Land steht mit Sehnsucht nach Hülfe dagegen,) die gehorsamst Un-
terzeichneten halten es daher für hohe Pflicht, die Beschwerden über das Schreibereiwe-
sen besonders auszuheben, und nochmals Eurer Königlichen Majestät hier zu
durchgreifender und daurender Reform allerunterthäánigst vorzulegen.
Indem die radicale Hülfe wohl Abänderung der über das Schreiberei, Institut
vorhandenen Geseze erfordern möchte, so halten die gehorsamst Unterzeichneten es für ihre
flicht, auf Niedersetung einer herr= und landschaftlichen Commilson über diese wichli-
e Landes= Angelegenheic allerunterthänigst den Antrag zu machen.
Die mündlichen Mittheilungen werden den Zweck am ersten und schnellsten beför-