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Se. Koͤnigl. Majest. haben vermoͤg allerhoͤchsten Reseripts vom 11. Der. den Ge-
neral, Masor, Grafen von Salm, zum ersten Stakimeister bei dem Hof-Staat der
Königin Masestát gnädigst ernannt. .
Se. Königl. Mas. haben laut Ordre vom 16. Der. dem Generallieutenant und
Gouverneur v. CGchorenstein zu Ulm,) die nachgesuchte Entlassung von der Gouver"
neur= Stelle ertheilt. «
Se. Königl. Mas. haben allergnädigst geruhr,
vermög allerhöchsten Reseripks vom 7. Dec. dem Gesuch des Provincial Justiz,
Raths Hauff und des Sr.adtschreibers Dann zu Brakenheim, um Erlaubniß zur wech-
selleitigen Vercauschung ihrer bisher bekleideten Aemter Statt zu geben, und hiernach
an die Stelle des zum Stadtschreiber in Brakenheim ernannten Provincial= Justiz, Raths
Hauff, den Scadtschreiber Dann als Justiz" Rath bei dem Provincial-Justiz= Colle=
gio in Ludwigsburg anzustellen;
vermög allerhöchsten Reseripts vom 13. Dec. die erledigte Oberamtei Ravensburg
dem Amtmann und Amtsschreiber Wirth zu Altdorf, desselben Oberamts, und die
hierdurch in Erledigung gekommene Amtei und Amtsschreiberei Altdorf dem vormaligen
Patrimonial= Beamten) bisherigen Oberamts- Actuar zu Leonberg, v. Hirlinger,
zu übertragen, und
vermäög allerhochsten Reseripts vom 1½4. Dec. den Candidaten der Rechte Schlayer
in Tübingen zum zweiten Secretair bei der Canzlei des Ministeriums des Kirchen, und
Schulwesens, und
den vormaligen Stabsfourier Schöttle von Ebhausen, zum zweiten Canzellisten
dabei zu ernennen.
Se. Königl. Mas. haben vermög allerhöchsten Reseripes vom 29. Dec. den bis-
her bei der Königl. Ober-Regierung angestellten Ober, Regierungsrath v. Roell zum
vorsitenden Rath bei dem katholischen Kirchenrath zu ernennen geruhet.
Vermog allerhöchsten Rescripts von ebend. haben Se. Königl. Majs. den Ober,
omts- Actuar bei dem Amts. Oberamt Scuttgart, Advocat Gönzler, zum zweiten Ne,
gistrator bei der Geheimen Naths Registratur mit der Bestimmung, auch zu Secrets,
nats= Geschäften gebraucht zu werden) gnddigst ernannt.
In Beziehung auf die in Nro. 55. des Staats- und Regierungs= Blakes vom vo.
Nov. d. J. enthaltene Kundmachung werden die Königl. Oberämter und Postämter
aufgefordert, die Bestellungen auf dieses Blatt fürs erste Semester 1817 unter An-
schluß des Pranumerations-Betrags noch vor Ablauf dieses Jahrs an die unterzeichnete
Stelle gelangen zu lassen; wenn inner dieset Zeit von einer Behörde keine neue Bestel-
lung einkommen sollte, so wird derselben vom Neujahr 1817 an die gleiche Anzahl von
Blöttern wie im zweiten Semester d. J. zugesendet werden, wofür sodann auch die
Pränumeration zu leisten ist. Sturtgart, den 29. Dec. 1815.
Königl. Kassier, Amt für das Staats= und Neg. Blatt.