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vorheriger Vernehmung der Amts-Petsammfüngen, se nach Beschaffenh##ichen# Srtllchen
Verhältnisse die Anordnung iu treffen, daß das Frucho, Abffaufen in. Mühlen und„Pri=
vathusern nur den Bäkern zu ihrem Gewerbe, und solchen Personen) welche Getraide
in geringer Quantität, zum eigenen Bedarfe kaufen wollen, gestattet werde.
So wird hierdurch bekanne gemache, daf Ueberkrekungen solcher von einfelmn Ober-
Gmeern getroffenen Anordnungen (nach dem früher beitandew#en Gesetze) mit der Consis-
cation der Waare, oder dem Werche derselben zu bestrofemt Göes. 5
Es wird aber zugleich den Königl. Oberämtern) in welchen Früchte“ Aufkanfs-Ber
schränkungen angeordnet werden, aufgegeben, die sschere Vetanstaltunch zu ereffen) daß
solche Aufkaufs-Beschränkungen, mit der auf den Uebertretungsfall festgesezten Strase
auf jede thunliche Weise, insbesondere durch Anheften der Verordnung an den Rathhäu=
sern und an den Thoren öffentlich bekannt gemacht werden. Deeretum Stuttgart, im
Königl. Geheimen Rath, den 25. Dec. 1816.
Auf Befehl des Königs.
Erkenntnisse des Kbnigl. Ehe-Gerichts.
Den 18. Dec. 1816 wurden geschieden:
1) Georg Friedrich Schall, Bürger und Schneider von Güglingen, Oberamts
Brakenheim, Kl. von Lna Maria, geb. Hanlin von Pfaffenhofen, desselben Oberamts,
Bekl. ex cap. quali delert. unter Verurtheilung der Beklagcen in die Kosten.
2) Christine Louise Casßar von Stuttgart, geb. Luz vom Gôöppingen, Kl. von Jo,
hann Friedrich Caspar, Burger und Handelsmann von Seuttgart, Bekl. er csp. adul-
terii, unter Berurtheilung des Beklagten in die Kosten. ·
3) Ludwig Brekle, Buͤrger und Weingärtner von Ludwigsburg, Kl. von seiner
Ehefrau Catharina Barbara, geb. Schiele von Calw, Bekl. er cop. doli, unter Verur-
theilung der Beklagten in die Kosten.
Straf-Erkenntniße des Königl. Crimfnal, Tribunals.
Ad Mend. Sacr. Regiae Maj.
Den 5. Nov. wurde der zu Eßlingen verhaftete Johann Christoph Schwenghammer
von Stuttgart, wegen wiederholten Diebstahls neben dem Ersatze des Schadens und
der ihm zugeschiedenen Kosten mit viermonatlicher Zuchthaußstcafe belegt.
Am 13. Nov. wurde der zu Ludwigsburg verhaftete Johann Michael Kleiß von
Altenstaig, Oberamts Ragold, wegen Mißhandlung einer schwangeren Frau und Dieb-
stahls) neben Erstattung aller Kosten und des durch beide Vergehen gestifceten Scha-
dens mit einjähriger Festungsarbeit bestraft.
Unter dem :4. Nov. ist gegen den zu Ehlingen in Verhaft und Uncersuchung ge-
kommenen Joh. Georg Oechsle von Hohenaker, Oberamts Waiblingen, wegen wieder-
holten Felddiebstahls, neben dem Ersaße aller Kosten und des Schadens, eine halbstän-
dige Ausstellung auf der Schanobühne und echsmonatliche Zuchthaußarbeit ausgespro=
chen) auch die nachherige Recluston in ein Arbeirshauß weuigstene auf drei Monate ver-
füge worden. « "·· " «