Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1816. (11)

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Oberkochen, Oderamts Aalen. Der unter dem Könlgl. Insanterie-Regiment Nr. 12. als Tam- 
bour gestandene Johannes Meitßner von Oberkochen gebürtig, ist im Urlaud desertirt. Alle Hoch= und 
Wobllbbl. Obrlgkeiten werden daher geziemendst ersucht, auf diesen Deserteur zu fahnden, ihn im-De- 
tretungsfall arretiren, und wohlverwahrt hieher oder an das Regiments-Commando einliefern zu lassen. 
Den 2. Merz 1516. K. Oberamt. 
  
  
Jesi ### unter Tek. Jakob Wäüst, Jimmermann von Jesingen, 29 J. alt,, wandert in einem 
Fabre nach Michelstadt in Hefsen, aus. Wer an ihn eine Forderung hat, muß diese a dato bianen 
Jabres-Frist dem Pfleger desselben, Johannes Wolff zu Jecsingen eingeben, eder wird nach deren Ver- 
lauf nicht mehr geboͤrt. Den 20. Febr. 1616. K. Oberamt Kirchheim. 1 
Kirchheim unter Tek. Die beiden Brüder, Sekler= Handwerks, Johann Schaaf, 37 Jahr alt, 
und Johann Ludwig Schaaf, 36 J. alr, welche sich seit langer Zeit im Oesireichsschen aushalten, W 
Erlaubnig erhalten, jener nach Miit in Nieder= Oesterreich, dieser nach Sighardt = Kirchen in Unter- 
Oesterreich auswandern zu dürfen. Wer eine Forderung an sie hat, kann binnen Jahres= Frist selche an 
deren hier wohnenden Bruder, Cbristoph Friedrich Schaaf, Seklermelster machen, oder ist nachher der- 
lelben verlustig. Den 4. Merz 1516. K. Oberamk. 
Maulbronn. Gottfried Feiler von Enzberg, ledig, wandert nach Schmicheim im Badische 
aus, und wird innerhalb eines Jahrs wegen aller Anprüche, die an ihn gemacht werden könnten, von 
Kronenwirth Kopp in Enzberg vertreten. Es haben sich demnach alle diesenige, welche erwas an ihn 
zu fordern hätten, in der bestimmten Zeit an gedachten Kopp zu wenden. Den 2-Gebe, 1616. 
Oberanit. 
Gerabronn. Der Margaretha, weil. Georg Adam Burkers Wittib zu Ermersbausen, wurde 
am 25. vor. Mon. Nachts um 7 Uhr aus ihrer Kammer 1 zwilchenes Oberbett, 1 dito Ziechen, 1 Bar- 
chent= Kissen und 1 blau gedruckte Zieche; Dem Kammmirtb Ziegler zu Götbach, um die nemlect 
Zeit aus der Stallkammer 1 zwilchen Oberbett mit 1 blau köllschenen Koche mie 2 bezeichnet, urd 
1 zwilchener Pfulden mit 1 weis werkenen Jieche ebenfalls mit 2 bezeichner, und dem Bauren Fobe#n 
Georg Klein zu Riedbach vor ungefähr 6 Wochen ungefehr 10 Sri. Korn aus den Tennen entwendet. 
Alle Obrigkeiten werden hiemit recht. auf die entwendeten Effekten aufmerken zu lassen, und im Fallc 
der Entdeckung derselben, oder des Diebs, Nachrecht hieher zu geben. Gerabronn, den 15. Febr. 1610. 
K. Oberamt. 
Herrenberg. Der wegen Prellerei und Vagabundität in Verhaft und Untersuchung gekommene 
und praestita cautionc jurstoria in seinen Geburts-Ort entlassene Joseph Dieterle von Eutringen bda 
sich daselbst nicht eingefunden, sondern ist aus dem Obcramts= Bezirk entwichen. Da an seiner Had- 
bhaftwerdung sehr viel gelegen ist, so werden alle Hoch= und Wobllöbl. Civil unb Militär-Odrigkeiten 
geziemend ersucht, auß denselben zu sabnden, ihn im Betrelungssall arretiren, und wohlverwabrt an un- 
tergeichnete Stelle transportiren zu lassen. Signalement: Dicterle ist 45 J. alt, 6 Fuß greß, urd ke- 
kleidet gewesen mit 1 alren dreiekigten Hut, 1 alten dunkelblau tüchenen Ueberrock, 1 pr. gelb kede##### 
Hosen, grau wollenen Strümpfen und Bändelschuhen. Den 28. Febr 1516. K. Oberamt. 
Tübingen. Am 29. Febr. Nachts zwischen 1 und 2 Uhr ist dem jung Johannes Krast, Schm#d# 
von Dettenhausen, ein 12 jäbriger Stier im Werth ven 40 bie 44 fl. heimlich aus dessen Srall en##e#- 
det worden, ohne daß bis jetzt der Dieb entdeckt werden kennte. Alle Hoch= und Woollddl. Poliz#h= 
Behbrden werden deswegen geziemend ersucht, zur Entdeckung des Diebs vdic nötbigen polzzeilichen Vor- 
kehrungen tusfen und den Dieb im Betrezungssall bieber einliefernn zu lassen. Der Stier ist gelb, bat. 
4 weiße Füße und ist auf der Stirne mit einer Hand breiten Blasse und einem kleinen weißen Fleck auf 
dem Bug bezeichnet. Den 1. Merz 1616. K. Oberamt. 
Besigbeim. In dem Orte Klein= Ingerehcim sind die natürlichen Pocken ausgebrochen. Die 
unter jelchnete Stelle macht diß zu dem Ende bekonnk, damit jedermann knee u den infieirten 
Häusern und ihren Bewohnern meide. Den 29. Febr. 1816. Kön. Oberanr.
	        
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