Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1816. (11)

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2) In der Abpellations- Sache von Calw zwischen Johann Georg Sehring, Kiefet 
zu Simozheim, Bekl. Anten, und Agatha Graf daselbst eum curat. Kl. Atin, pcio uaiis- 
faciionis priv. et aliment. prolis wurde die eingelegte Appellation wegen Mangels einer ge- 
gründeten Beschwerde durch Reseript verworfen. Stuttg. den 3. Jan. 1816. 
3) In Sachen erster Instanz zwischen den Handlohn-Sterbfall und Frohnpflichti- 
en Einwohnern zu Unterkessach, Oberamts Nekarsulm, Kl. an einem, und dem Koͤnigl. 
Boierischen Kammerherrn, Ernst Ludwig von Berlichingen zu Heilbronn, Bekl. am an- 
dern Theil, verschiedene Beschwerden betreff., wurde wegen zweier Beschwerden auf Be- 
weis erkannt; in Ansehung der Zten aber sind die Kläger mit ihrer Klage abgewiesen 
worden. Srutceg. den 4. Jan. 1816. « 
4)JnSachendeövonSchillingschenBedientenansBoschvonSchlaktmodo 
dessen Wittwe Liquĩdatin, gegen die Oberjaͤgermeisterei von Schillingsche Debitmasse, Li- 
quidantin, eine Liedlohnsforderung betreffend) wurde der Lutin das Necht der Location in 
erster Klasse zuerkannt. Stuttg. den 8. Jan. 13876. 
Snaaf= Erkenmnisse des Königl- Criminal, Tribunals. 
Ad Mand. Sser. BReg. Mej. 
Unterm 22. Nov. ist der zu Göppingen in Verhafe und Untersuchung gekommene 
katholische Caplan Robert v. Schirt zu Deggingen, wegen Unterschlagung und Enewen- 
dung verschiedener Kirchengeräthe) neben dem Ersaße aller Kosten (nach vorher erfolgter 
Bischößticher Verbal= Deposte#on von den Weihen und dem geistlichen Stande) von seinem 
bisher bekleideten Amte entsetzt und zu zwetjährigem Festungsarrest verurtheilt worden. 
Am 1. Dec. wurde der zu Eßlingen wegen Kassenrests) Fälschung und Nebenrech= 
nungen, in Untersuchung gekommene Pforchmeister und Magistrars= Verwandter Jakob 
Stegmaier von Nellingen, Oberamts Eßlingen, neben der Cassation von seinen Aemtern 
und Unfähigkeits-Erkrärung zu Befkleidung eines öffentlichen Amts) zu achtmonatlicher 
Zuchthaußstrafe verurtheilt und rücksschtlich der Bezahlung der Restsumme und der Ko- 
sten das UAngemessene verfügt. 
Den 2a. Dec. ist der zu Ulm in Untersuchung gekommene Silvester Berner don 
Munderkingen, Oberamts Ehingen, wegen Diebstahls und Gewehr, Verheimlichung) ne- 
ben Bezahlung aller Kosten mit viermonatlicher Festungsarbeit belegt worden. « 
EodemwurdedekzuAbdocfinVerhaftundUntersuchunggekommeneBlasiusWai- 
bel von Spreitbach, Oberamts Gmuͤnd, wegen Widersetzlichkeit gegen die Obrigkeit, mit 
sechsmonatlicher Festungsarbeit bestraft. 
Unter dem 4. Dec. ist der zu Mergentheim verhaftete Johann Georg Sctähle von 
Oberhöfen, wegen wiederholten Diebstahls, neben dem Ersaße aller Kosten, zu einjähri- 
ger Zuchthaußstrafe und nachheriger Reclusson in ein Arbeitshauß bis zu erprobter Besse- 
rung verurtheilt worden. ç 
Am H. Dec. wurde der zu Aledorf in Verhaft und Untersuchung gekommene Carl 
Aloys Hilb von Oberailingen, Oberamts Tertnang, wegen wiederholter Kirchen, Dieb-
	        
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