Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1817. (12)

Nro.  19.  181  7.  141
Königlich-Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blakk.

 

Samstag,  29.  März.

 

Die  Königl.  Brief-Post  bekreffend.

Nach  einer  mie  der  Großherzogl.  Badenschen  Ober-Post-Direction  getroffenen
Uebereinkunfe,  ist  bei  Briefen  von=  und  nach  Württemberg  und  Baden,  die  Frankatur
nach  Belieben  bis  zur  Abgabs-Station  eingeführt,  und  die  tägliche  Brief-Post  zwischen
  Sturtgart  und  Frankfurt  wieder  hergestellt  worden.

Briefe,  die  zur  Post-Spedition  in  das  Großherzogthum  Baden  bei  Königl.
Würrtembergischen  Postämtern  aufgegeben  werden,  können  daher  nach  Belieben  von
dem  Versender  bei  der  Aufgabe,  entweder  bis  zum  Abgabs-Ort  frankirt,  oder  Franco
Grenze  aufgegeben,  oder  auch  ganz  unfrankirt  abgesendet  werden.

Die  Briefpost  nach  Frankfurt  wird  täglich  Abends  zwischen  8  und  9  Uhr  von
Stuttgart  abgehen,  und  von  Frankfurt  Morgens  früh  zwischen  :  und  4  Uhr  in
Srutegart  eintreffen.  Diese  Einrichtungen  nehmen  mit  dem  1.  April  d.  J.  ihren
Anfang.  Stuttgart,  den  34.  März  1817.

Königl.  Ober,  Post=  Direction.

Erkenntnisse  des  Ober-Justiz-Collegiums.

1.)  In  der  Arrest-Prozeß-  Sache  zwischen  der  Notterschen  FideicommißVermögens,
Administration  zu  Stutegart,  Intin,  Producentin  an  einem,  sodann  dem  Kaufmann
Christian  Mohl  in  Hamburg,  jetzt  dessen  Wittwe  Jatin,  Putin  am  andern  Theil,
wurde  nach  geführtem  Beweis  erkannt,  daß  der  impetrirte  Arrest  für  justificirt  anzunehmen
  sey,  demnach  von  dem  mit  Arrest  belegten  Vermögen  der  Intin  die  Smmme  von
5055  fl.  46  kr.  5  hl.  nebst  Zinsen  aus  5760  fl.  kr.  2  hl.  vom  25.  Sept.  1815,  an  gebühre.
Stutegart,  den  11.  Merz  1877.

z.)  Auf  erhobene  Wechsel-Klage  der  Königk.  Hofbank  Kl.  wider  den  Handelsmann
Jakob  Friedrich  Weiß  dahier,  Bekl.,  wurde  letzterer  zu  Bezahlung  der  gegen  ihn  eingeklagten
  Wechselforderung  für  schuldig  erkannt.  Den  „r.  März  1817.