Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1817. (12)

Verordnung wegen der Wahl und Bestaäͤtigung der Heiligen--Pfleger. 
Da Se. Königl. Majsestär vermöge Höchsten Reseripts vom 39./ vorr, 
Monats genehmigt haben, daß die Pfleger der örtlichen Kirchen-, Schul= und Ar- 
men= Stlftungen von den Kirchen= Conventen gewählt), und nach vorheriger Prü- 
fung der Wabl von den gemeinschaftlichen Oberémtern und Stiftungs-Verwaltun- 
gen bestätiget werden sollen, so daß nur in dem Fall) wenn mit dem Dienstverhält= 
ubß oder dem Gehalk eine Veränderung vorgehen müßte, eine Entschließung der 
Section des Stiftungs-Wesens einzuholen sen: so wird dieses hiemit zur allgemei- 
den Kenntniß gebracht. Stuttgart den g9. Mai 1817. « 
Section des Stistungs-Wesens. 
Rechts= Erkenminisse des Königl. Ober-Justliz-Collegiums. 
#.) In der Conkurs, Sache des pensionirten Conducteur des Guides, Liente- 
nant Haug, wird sententia classificatoria und 
2.) in der Conkurs-Sache des in Willna verstorbenen Hauptmanns von Haug 
#ententia purificatoria ausgesprochen. Stuttgart, den 5u. März 137). « 
3.) In der Appellations-Sache von Nagold zwischen Jakob Rentschler und Con- 
sort. zu Haugstetten) Bekl. Anten) und Georg Friedr. Braun und Conf. datelbst, 
Kl. Aten, Besißstreitigkeit über ein Wässerungs-Reche betreffend, wurde die Urthel 
voriger Instanz bestätiget. Sturtgart, den 19. April 1817. « · 
4.).J»SachendesFrcyherknvonPlcttenzuLanchhuyLntcnsgegendieGrckfl. 
Sigmund von Ezdorfische Masse-Curatel, Latin, eine Schuidforderung betr., wurde 
nach Abschwörung des dem Lnten deferirten Eides condeimnatorie erkannt. Stutt- 
gart, den 25. April. 1817. « 
Se. K. Majs. haben durch höchstes Reseript vom 6. Mai din bisherigen Ober- 
forstames= Verweser v. Lüßow in Krailsheim zum wirklichen Oberforstmeister dieses 
Oberforstes gnäádigst ernannt. 
Se. königl. Mafestäát haben vermöge Derretr vom 7. d. M. den Unter- 
Lieutenank Hailer vom 5. Infanterie-Regimente auf sein Ansuchen in den Pen- 
sonsstand, und den Ober-Lieutenant v. Geßler und Unter-Lientenant Glaser, 
beide vom #aten Infanterie-Regimente,) ersteren zum isten, und lehteren zum öten 
Infanterie-Regimente versetzt. 
Se. Königl. Mafj. haben vermöge Decrets vom 6. d. M. den Unter-Liente- 
nants v. Münchhausen vom isten Reuter-Regiment, und Hebra vom zten In- 
fanterie-Regiment) die nachgesuchte Entlassung ertheilt. 
Se. Königl. Masestät geruhtem vermöge Reseripts v. 5. May den vor- 
maligen Militair-Oberarzt v. Gärtner als Lehrer an der mit der clinischen An- 
stalt in Lübirgen verbundenen wundärztlichen und Hebammen-Schule anzustellen. 
Vermöge Rescripts vom 6. Mai haben Se. Königl. Masestär den settherigen
	        
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