Verordnung wegen der Wahl und Bestaäͤtigung der Heiligen--Pfleger.
Da Se. Königl. Majsestär vermöge Höchsten Reseripts vom 39./ vorr,
Monats genehmigt haben, daß die Pfleger der örtlichen Kirchen-, Schul= und Ar-
men= Stlftungen von den Kirchen= Conventen gewählt), und nach vorheriger Prü-
fung der Wabl von den gemeinschaftlichen Oberémtern und Stiftungs-Verwaltun-
gen bestätiget werden sollen, so daß nur in dem Fall) wenn mit dem Dienstverhält=
ubß oder dem Gehalk eine Veränderung vorgehen müßte, eine Entschließung der
Section des Stiftungs-Wesens einzuholen sen: so wird dieses hiemit zur allgemei-
den Kenntniß gebracht. Stuttgart den g9. Mai 1817. «
Section des Stistungs-Wesens.
Rechts= Erkenminisse des Königl. Ober-Justliz-Collegiums.
#.) In der Conkurs, Sache des pensionirten Conducteur des Guides, Liente-
nant Haug, wird sententia classificatoria und
2.) in der Conkurs-Sache des in Willna verstorbenen Hauptmanns von Haug
#ententia purificatoria ausgesprochen. Stuttgart, den 5u. März 137). «
3.) In der Appellations-Sache von Nagold zwischen Jakob Rentschler und Con-
sort. zu Haugstetten) Bekl. Anten) und Georg Friedr. Braun und Conf. datelbst,
Kl. Aten, Besißstreitigkeit über ein Wässerungs-Reche betreffend, wurde die Urthel
voriger Instanz bestätiget. Sturtgart, den 19. April 1817. « ·
4.).J»SachendesFrcyherknvonPlcttenzuLanchhuyLntcnsgegendieGrckfl.
Sigmund von Ezdorfische Masse-Curatel, Latin, eine Schuidforderung betr., wurde
nach Abschwörung des dem Lnten deferirten Eides condeimnatorie erkannt. Stutt-
gart, den 25. April. 1817. «
Se. K. Majs. haben durch höchstes Reseript vom 6. Mai din bisherigen Ober-
forstames= Verweser v. Lüßow in Krailsheim zum wirklichen Oberforstmeister dieses
Oberforstes gnäádigst ernannt.
Se. königl. Mafestäát haben vermöge Derretr vom 7. d. M. den Unter-
Lieutenank Hailer vom 5. Infanterie-Regimente auf sein Ansuchen in den Pen-
sonsstand, und den Ober-Lieutenant v. Geßler und Unter-Lientenant Glaser,
beide vom #aten Infanterie-Regimente,) ersteren zum isten, und lehteren zum öten
Infanterie-Regimente versetzt.
Se. Königl. Mafj. haben vermöge Decrets vom 6. d. M. den Unter-Liente-
nants v. Münchhausen vom isten Reuter-Regiment, und Hebra vom zten In-
fanterie-Regiment) die nachgesuchte Entlassung ertheilt.
Se. Königl. Masestät geruhtem vermöge Reseripts v. 5. May den vor-
maligen Militair-Oberarzt v. Gärtner als Lehrer an der mit der clinischen An-
stalt in Lübirgen verbundenen wundärztlichen und Hebammen-Schule anzustellen.
Vermöge Rescripts vom 6. Mai haben Se. Königl. Masestär den settherigen