Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1817. (12)

Nro. 34. 1817. 23 
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches 
Staats-und Regierungs-Blatt. 
  
Dienstag, 27. May. 
  
Berordnung, die von den Koͤnigl. Kameral-Aemtern auf den 1. Juni d. J. einzusendenden 
Frucht-Verkaufs= Succeß-Berichte betreffend. 
Den sämtlichen Kameral, Aemtern wird hierdurch aufgegeben, dem auf den 2. 
Juni dieses Jahrs einzufendenden Frucht-Verkaufs" Succeß" Bericht eine genaue 
Liquidation beyzufügen, was 
a.) dem königlichen Militä4r, 
b.) dem koöniglichen Marstall, und 
c.) der königlichen Kameral-Verwaltung Stutegart 
bis Martini dieses Jahrs an Brodfrüchten und an Haber angewiesen) was hierauf 
bereics von jenen Stellen abgefaßt worden) und was also gegenwärtig noch zu lei- 
sten ist. 
Dabey ist anzuzeigen, ob der noch zu leistende Betrag wirklich im Vorrath auf 
den Kästen liege und wie die Qualitit jeder Fruchtsorte beschaffen sey- 
Dieser Bericht wird unfehlbar mit der ersten, im Juni abgehenden Post er- 
wartet. 
Was die noch nicht bestimmten Preiße der zum Verkauf kommenden Fruͤchte 
an Kernen, Muͤhlkorn, Waizen, Einkorn und Gröozel-Früchten betrifft, so wird 
reren Bestimmung wegen der verschiedenen Qualität der Früchte den Pflichten der 
Kameral= Beamten in der Maaße überlassen, daß sie mit den, in dem General-Re- 
serror vom 30. April bestimmten Preisen in das gehörige Verhältniß gesetzt werden. 
Stuttgart, den 25. Mag 1397. Section der Krondomainen.
	        
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