Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1817. (12)

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An demselben Tage wurden der zu Ellwangen in Untersuchung gekommene 
Joseoh Graf von Baldern) wegen Incests, mit einfähriger Vestungsarbeit und seine 
mitschuldige Stief Tochter Froncisca Beckin von da, mit achemonatlicher Zuchthaus- 
Strafe belege, und beide Theile zu Bezahlung der Untersuchungs-Kosten,, verfllt. 
Den 3. ist der zu Mergentheim verhaftete Joseph Anton Tebald von Berli, 
chingen, Oberamts Künzelsau, wegen versuchten Mords, zu zwölffahriger Zuchthaus- 
trafe, so wie zum Ersatz sämmtlicher Kosten verurtheilt. * 
An demselben Tage wurde gegen den zu Mergentheim verhafteken Christoph 
Mayle von Sulzbach, Oberamts Gaildorf, wegen wiederbolten Diebstahls, neben 
dem Kosten= und Schadens-Ersas und halbstündiger Aufstelkung auf die Schand= 
bühne mit aufgeheftetem Zettel „Pflug-Dieb“ eine sechomonarliche Juchthausstrafe 
und nachherige dreimonatliche Verwahrunug in einem Zwangsarbeitshause erkannt. 
Unter dem 15. ist der zu Rottenburg in Verhaft und Untersuchung gekommene 
Daniel Ulmer von da, wegen großen und ausgezeichneten Diebstahls und wegen 
Sopielercesses, neben dem Ersatze der Kosten und des Schadens mit fünfmonatlicher 
Vestungsarbeit belegt worden. · 
An demselben Tage wurde der zu Rottweil verhaftete Johann Baptist Schmid 
von Loßburg, Oberamts Freudenstadt, wegen großen wiederholten Diebstahls auch 
Faͤlschung, neben dem Ersatze aller Kosten und des Schadens mit neunmonatlicher 
Zuchthausstrafe belegt. 
An demselben Tage ist gegen den zu Goͤppingen in Verhaft und Untersuchung 
gekommenen Johann Georg Nockenhäuser von Lorch, wegen eines großen und meh- 
rerer kleiner Diebstéhle, eine neunmonatliche, und gegen seinen Mitschuldigen Johan= 
nes Rick von da, eine viermonatliche Vestungsarbeit erkannt, auch rücksichtlich der 
Kosten und des Schadens das Erforderliche verfügt worden. 
Den 16. wurde die zu Eßlingen verhaftete Friedrike Forster von Ludwigeburg, 
wegen wiederholten Diebstahls, neben dem Ersatze der Kosten und des Schadens zu 
zweiskhriger Zuchthausstrafe und nachheriger Einsperrung in ein Zwangsarbeitshaus 
zuziun erprobten Besserung, jedoch wenigstens auf die Dauer von zwei Jahren ver- 
urtheilt. 
An demselben Tage ist der zu Mergentheim in Verhafe und Untersuchung gekom- 
mene Georg Martin Mez von Dörrenzimmern, Oberamts Hall, wegen ausgczeichne- 
ten Hausdiebstahls, neben Erstattung sämmtlicher Kosten und des Schadens, zu 
sechsmonatlicher Zuchthausstrafe verurtheilt worden. · 
An demselben Tage wurde der zu Ulm in Untersuchung gekommene Thomas 
Allgayer, Schultheiß zu Pappelau, Oberamts Blaubeuren, wegen Fertigung falscher 
erichtlicher Unterpfands-Zettel, neben dem Kosten= und Schadens-Ersaß, auch Cas— 
7 von seinen bekleideten Aemtern, mit viermonatlicher Bestungsstrafe mit ange- 
messener Beschäáftigung innerhalb der Bestung belegt. " » 
An demselben Tage ist der zu Heilbronn verhafiete Joh. Gottlieb Huͤbsch von
	        
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