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Lorch. Die der Kontmun Lorch zustaͤntige Winterschaafwalde, welche mit 500 St. beschlagen
werden darf, wird am Montag den 3. Nov. d. J auf dem hbiesigen Rathause auf die Periode von
Martini 1817. bis Ambrosii i818. an den Meiftbietenden verliehen werden, welches unter der Be-
merkung bekannt gemacht wird, daß sich allenfallsige kiebhaber, mit hinlaͤnglichen Zeugnissen versehen,
bei der Verhandlung Nachmittogs 3s Uhr einsinden können. Den 24. kt. 1677.
— Koͤnigl. Oberamt.
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Nagold. Der von seinem Bataillon entwichene Seldat Johonn Stikkel vom Dorf Altenstoig-
blesleitigen Oberamts, wird hiemit au'gesordert, sich längstens innerhalb 14 Togen bei seinem Batail-
lon in Hohen-Asperg rinzusinden, wirrig. nfalls er als Deserteur angesehen würde. Den 20. Sept.
1817. Königl. Oberamt.
Neres heim. Joseph Bavr von Baldern, hiesigen Oberamts, welcher unterm 38. Infanterie-
Regiment in Ulm stand, ist am 30. v. M. aus seiner Garnison daselbst desertirt. Alle doch= und
wohllöbliche Militär= und Eivil. Behörden, werden daher dienstfreundlich ersucht, auf diesen Deser-
leur zu sahnden, ihn im Betrettungsfalle zu arretiren, und woblverwahrt entweder bieher oder an
das hochläbl. Garnisons-Bataillon in Ulm einliesern zu lassen. Den 17. Sept. 10:7.
Königl. Oberamé.
Herrenberg. Heute Nackt wurde dem Ludwig Hök, Bauer in Paeffinzen, biessgen Ober-
Amts, ein 3idhriges Rind aus dem Stahl##entwendet, und konnte bis jetzt noch nicht in Erfahrung
ebracht werden. Dasselbe ist von Farbe gelb, an dem Kopf befindet sich ein kleines Sternle, und
at schöne Horn. Alle hoch und wohllöbliche Behörden werden gehorsamst ersucht, daß wenn diefes
Rind jemond zum Verkauf angetragen, oder sonsten ausgekundschaftet werden sollte, der unterzeichne-
ten Behrde sogleich hievon Anzeige gemacht werden. Den #31. Okt. 1817. Knigl. Oberamt.
arbach. In der Nacht vom 22. auf den 23. März d. J. wurden dem hiesigen Bürger und
Seisensieder Gottlob Schunemeyer, aus einem Wandkäsichen ungefähr 130 fl. bizares Geld, in Sor-
ten aller Art, zwei silberne Sackuhren, wovon die eine mit einer silbernen Kette, die andere mit
einem rothen Band versehen war, ein Paar fllberne Schubschnallen, eine dergl. Jarretier-Schnalle,
und zwel silbeme Eßlöffel entwendet; ebenso wurden dem Becker-Meister, Wilhelm Sckwäblen datier
im Mai v. J. ans einem Wandkéfichen bei Bo fl. Geld gestohlen. Von diesen Diebstählen wird das
Hublikum in Kenntniß gesebt, mit dem Ersuchen, falls von den Dieden etwas in Erfahrung oder von
den entwendeten Gegenständen etwas zur Hand gebracht werden sollte, dem biesigen Oberamt Anzeige
zu macken. Den 10. Okt. 1617. Königl. Oberamt.
Oebringen. Dem dießseitigen Oberamts-Untertgebenen Georg Wüst von Belzhag wurden
em 36. Sept. Nack miltags zwischen 4 und 6 Uhr aus einer in der Bühnen-Kammer slehend en
Truche und einem Bebälter solgende Sachen genommen: : Ueberzug über ein zweischläferiges Beit
mit dlau und vothen Streisen und grauen Steinen mit einer rokben 2 Finger breiken Vorre in der
Mitte herauf mit H. roth bezeichnek. à weisse flächsene Pfulbenzieche ganz neu mit E. gezeichnet.
7 schwarz kreppener noch neuer Weiber-Rock unten mit einer # Finger breiken Besetzung von Krepp.
2#l ganz nene flächsene Weider-Hemder mit B. W. und E. W. bezeichnet. ## fein fläcsenes Weider-
Ket 4 Ebl. weiß und schwarz gestreisten Krepp von ganz schmalen Streisen. ## feines weisses
Eiechlen über ein Kinder-Bett mit B. gezeichnet. : Band= Haude von sawarzen Bändern. # pr.
zute Schuh. „: pr. baumwollene Strämpfe. 1 pr. sawarze birschlederne sckon eiwas getragene
Hosen. 6 Ehl. hänfenes Tuch. ## trilchenes schon gewoschenes Tischtuch. 1 altes Hemd; und zu-
Kleich das giäbrige Märchen, das zur Obsorge für das kleinste einjehrige Kind zu Hausse war m.it
dem Holz-Beile erschlagen. Im ganzen Hause wurde nichts verrükt, selbst das Holx-Beil mit dem
das Amd erschlatzen wurde, fand sich an dem gewöhnlichen Orte wieder, und auch die Schlüssel mit
denen Truche und Bebälter geöffnet wurden, waren am gewöbnlichen O'#te wicher. Es ist dader
bei dem Mangel on Inricien um so nötbiger darauf zu sehen. den Besiter irgend eires solchen Mo-
diliar-Stückes zu uentdecken, und darurch dem Mörder naher auf die Spur zu kommen. Diese so