Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1817. (12)

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An  demselben  Tage  wurden  der  zu  Ellwangen  in  Untersuchung  gekommene
Joseoh  Graf  von  Baldern)  wegen  Incests,  mit  einfähriger  Vestungsarbeit  und  seine
mitschuldige  Stief  Tochter  Froncisca  Beckin  von  da,  mit  achemonatlicher  Zuchthaus-Strafe
  belege,  und  beide  Theile  zu  Bezahlung  der  Untersuchungs-Kosten,,  verfllt.
Den  3.  ist  der  zu  Mergentheim  verhaftete  Joseph  Anton  Tebald  von  Berli,
chingen,  Oberamts  Künzelsau,  wegen  versuchten  Mords,  zu  zwölffahriger  Zuchthaustrafe,

  so  wie  zum  Ersatz  sämmtlicher  Kosten  verurtheilt.  *

An  demselben  Tage  wurde  gegen  den  zu  Mergentheim  verhafteken  Christoph
Mayle  von  Sulzbach,  Oberamts  Gaildorf,  wegen  wiederbolten  Diebstahls,  neben
dem  Kosten=  und  Schadens-Ersas  und  halbstündiger  Aufstelkung  auf  die  Schandbühne
  mit  aufgeheftetem  Zettel  „Pflug-Dieb“  eine  sechomonarliche  Juchthausstrafe
und  nachherige  dreimonatliche  Verwahrunug  in  einem  Zwangsarbeitshause  erkannt.

Unter  dem  15.  ist  der  zu  Rottenburg  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene
Daniel  Ulmer  von  da,  wegen  großen  und  ausgezeichneten  Diebstahls  und  wegen
Sopielercesses,  neben  dem  Ersatze  der  Kosten  und  des  Schadens  mit  fünfmonatlicher
Vestungsarbeit  belegt  worden.  ·

An  demselben  Tage  wurde  der  zu  Rottweil  verhaftete  Johann  Baptist  Schmid
von  Loßburg,  Oberamts  Freudenstadt,  wegen  großen  wiederholten  Diebstahls  auch
Faͤlschung,  neben  dem  Ersatze  aller  Kosten  und  des  Schadens  mit  neunmonatlicher
Zuchthausstrafe  belegt.

An  demselben  Tage  ist  gegen  den  zu  Goͤppingen  in  Verhaft  und  Untersuchung
gekommenen  Johann  Georg  Nockenhäuser  von  Lorch,  wegen  eines  großen  und  mehrerer
  kleiner  Diebstéhle,  eine  neunmonatliche,  und  gegen  seinen  Mitschuldigen  Johannes
  Rick  von  da,  eine  viermonatliche  Vestungsarbeit  erkannt,  auch  rücksichtlich  der
Kosten  und  des  Schadens  das  Erforderliche  verfügt  worden.

Den  16.  wurde  die  zu  Eßlingen  verhaftete  Friedrike  Forster  von  Ludwigeburg,
wegen  wiederholten  Diebstahls,  neben  dem  Ersatze  der  Kosten  und  des  Schadens  zu
zweiskhriger  Zuchthausstrafe  und  nachheriger  Einsperrung  in  ein  Zwangsarbeitshaus
zuziun  erprobten  Besserung,  jedoch  wenigstens  auf  die  Dauer  von  zwei  Jahren  verurtheilt.


An  demselben  Tage  ist  der  zu  Mergentheim  in  Verhafe  und  Untersuchung  gekommene
  Georg  Martin  Mez  von  Dörrenzimmern,  Oberamts  Hall,  wegen  ausgczeichneten
  Hausdiebstahls,  neben  Erstattung  sämmtlicher  Kosten  und  des  Schadens,  zu
sechsmonatlicher  Zuchthausstrafe  verurtheilt  worden.  ·

An  demselben  Tage  wurde  der  zu  Ulm  in  Untersuchung  gekommene  Thomas
Allgayer,  Schultheiß  zu  Pappelau,  Oberamts  Blaubeuren,  wegen  Fertigung  falscher
erichtlicher  Unterpfands-Zettel,  neben  dem  Kosten=  und  Schadens-Ersaß,  auch  Cas—
7  von  seinen  bekleideten  Aemtern,  mit  viermonatlicher  Bestungsstrafe  mit  angemessener

  Beschäáftigung  innerhalb  der  Bestung  belegt.  "  »
An  demselben  Tage  ist  der  zu  Heilbronn  verhafiete  Joh.  Gottlieb  Huͤbsch  von