Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1817. (12)

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’U·)«f1sttste-MkbehetdenPryvimiqldsoltegtkwgieichesSeikifeqythMStichrei
  auf  der  Patte;  ·  »  ’Ä’
e.)  fuͤr  die  Assessoren  und  den  Kanzleivorstand,  eine  schmale  Streife  auf  dem
Kragen  und  um  den  Aufichlag;  ««·«««·"·  ""
.)  für  die  Sekretdrs,  Registratoren  und  für  die  Rechnungs-Revisoren,  eine
gleiche  Streife  blos  auf  dem  Kragen;  "  ·  «"  «"
F.)szkdie»Buchhqltc-,r.,·KanzelliscnudRechgungOPxohaxoxmendlich«spllpie
Dienijkletduugmeinemeinfachen·lpifo«rmp-Frqck·vondünkelblvurmTuche
wit  Wappenknôpfen,  ohne  farbigen  Kragen  und  Aufschlage,  mit  weißen
Unterkleidern  bestehen,  hie  lehte  unter  g.  begriffene  Classe  gber  keine
Degen  rragen.  ""  *

.4.
Fuͤr  das  Forst-Personal  bei  der  echice  Stel-  und  bel  den  Provinzial-CTollgien
bestimmen  Wir  die  nähmliche  lniform  von  donkfelsrümer  arbe  in  der  Ate,  daß
oS.)  der  Director  und  die  Mieglieder  de  Ober-Forst,  Raches  die  nähmliche  Sticke,
rei,  wie  jene  del  den  übrigen  Central  Stellen;  ·"·«"«
ö.)dies«wczd--0be·c-Forsbn"ei’tetabpespie-nähmliche"·brette·»Stickerei,wiedie
RäthebeidiesenCemraliallem-Mordanstatt-NoDegen-«eimnshikschfäase«t

tragen,  und  daß  die  Roͤcke  unten  gufgeschlagen  seyn  sollen.
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Sinschtlich  auf  das  Cassen=  Personal  sollen,  und  zwar  die  Directoren)  die  Einmehlner
  und  die  Jahlmeister  bei  der  Eimats-  Haupf-Casse  und  #ei  Der  Staats-Schul,
den-Casse,  gleiche  Amtskleidung,  wie  die  Dircctoren  und  Räthe  bei  den  Central,
Stellen,  die  Controseure,  wie  die  Räthe  bei  den  Provinzial=  Collrgienz  vas  übrige
Personal  aber  diesenige  Dienstkleidung  tragen,  welche  vorstehend  in  dem  F.  3.  für
diejenigen  Beamten,  mit  welchen  dieselben  dem  Grad  nach  rangiren)  vorgeschrieben
ist;  dir  Kreiseinnehmer  und  Controleure  hingegen)  die  ernere  —  sene  der  Assessoren)

und  leßztere  —  sene  der  Sekretärs.

.  6.
Sanirtliche  Staatsdiener  sollen  in  den  Sitzungen,  sodann  in  allen  Fallen,
wo  dieselben  vor  Unserer  höchsten  Person  oder  in  einem  amtlichen  Verhältnisse  erscheinen)
  so  wie  überhaunt  pei  allen  dffentlichen  Veranlassungen  in  dem  vorgeschrie“
benen  Amtskleide  gekleidet  seyn,  Segeben“  Stuttgatt  den  16.  Nov.  1817.
***b  i  e  m.  «
Auf  Befehs  des  Königs:  .
Auf  Befehl  des  der  Staats,  Sekretär)
Vellnagel.
Versonal-Olanisation  des  Departements  der  auswärtigen  Angelegenheiten.  Vom  16.  Nov.  187y.
Wilheim,
won  Bottes  Gnaden  Koͤnig  von  Wuüͤrttemberg,

Wir  haben  in  Unserem  Edikt  vom  heutigen,  in  Betreff  der  Organisation  der
Ver  valtungs.  Behoͤrden,  d.  70  ausgesprochen,  daß  mit  dem  Departement  der  auswaͤrtigen
  Angelegenheiten  die  Ober-Aufsicht  uͤber'  das  Koͤnigl.  Archiv,  und  die  bis
verige  Section  der  Lehen  vereiniget  werde)  und  bestimmen  andurch  in  Abssccht  auch