Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1817. (12)

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Vermehrung der Aukgaben, uͤber dle in dem Staats-Budget enthaltenen Festse- 
hungen; 
f) alle Angelegenhelten, welche auf die Orgamsation der Staatsbehörden, auf Ab- 
dnderungen in der Teniterlal-Eintheilung, und auf die Normen der Verwaltung 
Bezug haben, oder Anstände bep lhrer Bellziehung betreffen; 
8) alle Angelegenheiten, welche in den Geschäfrskreit verschiedener Minlsterlal-Depar= 
tements einschlagen, über welche die Departements-Chefs sich nicht verclnigen 
können; " " 
Wolle Vorschläge zu Gesetzen und zu Reglements, deren Erlassung die B i 
der Departements-Chefs uͤberschreitet; 8 efugnise 
i) alle Angelegenheiten, welche auf die Verhältnisse mit den Landständen Bezug haben; 
k) die Verhältnisse der Kirche zum Staat; 
das Staats-Budget und die Prüfung desselben; 
m) so wie Wir endlich am Schlusse eines jeden Jahrs, in dleser versammelten ersten 
Abtheilung Uuser s Geheimen Raths, von jedem Minister die Jahres= und Re- 
chenschafts-Berichte über die Verwaltung seines Departements abnehmen werden. 
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Wir werden, insofern Wir bleses für einzelne Gegenstände als nothwendig erach- 
ten, auch andere Unserer Staatsdlener zu den Berathschlagungen berufen lassen. 
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In den Sisungen, welchen auch der Staats= Sekretkkr beizuwohnen hat, foll der 
Kanzlkel-Director der ersten Abtheilung des Gehcimen Raths, das Protokoll führen, in 
welches die Vorträge und die Resolutionen und Verfügungen, welche Wir auf dieselben. 
erlhellen, elngetragen werden sollen. 
DOurch das Staats-Sekretariat werden Wir zugleich diejenigen Angelegenheiren, 
welche Wir, ausser den hlenach in f. 9 bezeichneten Gegenständen, an die zweite Ab- 
theilung Unsers Geheimen Rathes verweisen werden, derselben zuferligen lassen, so 
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