Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1817. (12)

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Staats-Controle,  welcher  dieselbe  nach  Ablauf  eines  jeden  Monats  revidiren,  und  aus  den
Reoisions-Protokollen  und  Situations-Etats  dieser  Casse,  verglichen  mit  jenen  der  übrigen
  Cassen,  die  Haupt-lebersicht  des  Staats-Haushaltes,  in  so  welt  dieser  sch  In  Jablen
  aufldst,  anfertigen  läßt,  und  Uns  vorzulegen  hat.

F.  58.

Wir  stellen  die  Krel-Cassen  unter  die  Curakel  der  Finanz-Kammern,  welche
dieselben  am  Schlusse  eines  jeden  Monates  durch  einen  Rath  aus  lhrer  Ml#tte  reoldiren
zu  lassen,  und  die  Reoisions-Protokolle  nebst  den  Sü#uatlons-Etats  jedesmal  soglelch
an  die  Staats-Controle  einzusenden  haben.

sß.  so.

Die  für  jeden  Zwelg  des  Staats-Einkommens  angeordneten  Special-Cassen  endlich,
sollen  durch  besondere  Beamten,  deren  Bestimmung  Wir  Uns  vorbehalten,  reoidlrt,
und  die  Revisions-Protokolle  nebst  den  Situatiens-Etats  an  die  Finanz-  Kammern,  und
#von  diesen,  mit  ihren  elwalgen  Bemerkungen  begleitet,  an  die  Staats-Controle  einsesandt
  werden.

9.  60.

Wir  werden  über  die  formelle  Eimichtung  elner  jeden  Art  von  Rechnungen,  über
die  Art,  wie  die  monatlichen  Revisionen  vollzogen,  und  wie  die  Siimations-Etats  gefertigt  werden
  1—  die  erforderlichen  Instructionen  ertheilen  lassen,  welche,  so  wie  überhaupt  die
vorstehend  fär  den  Dienstgang  erthellten  Vorschriften  die  Rechnungs-Führer  bel  der
schwersten  Verantwortlichkeit  und  unausblelblicher  Ahndung,  auf  das  genaueste  zu  befolgen,
  und  worauf,  daß  eß  geschehe,  die  mit  der  Aufsicht  über  ste  beauftragten  Kammern
und  übrigen  Behörden,  bei  gleicher  Verantwortlichkelt  zu  halten  haben.

F.  61.
Ausser  den  vorgenannten,  thells  Haupt=  und  Central-,  theils  Erhebe-Cafsen,  sollen:
a)  für  die  Verwaltung  der  Posten,  eine  Detail-Casse,

b)  fär  die  Hüätten=  un  Salinen-Administ##ation,  eine  Betriebs-Cesse
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