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Staats-Controle, welcher dieselbe nach Ablauf eines jeden Monats revidiren, und aus den
Reoisions-Protokollen und Situations-Etats dieser Casse, verglichen mit jenen der übrigen
Cassen, die Haupt-lebersicht des Staats-Haushaltes, in so welt dieser sch In Jablen
aufldst, anfertigen läßt, und Uns vorzulegen hat.
F. 58.
Wir stellen die Krel-Cassen unter die Curakel der Finanz-Kammern, welche
dieselben am Schlusse eines jeden Monates durch einen Rath aus lhrer Ml#tte reoldiren
zu lassen, und die Reoisions-Protokolle nebst den Sü#uatlons-Etats jedesmal soglelch
an die Staats-Controle einzusenden haben.
sß. so.
Die für jeden Zwelg des Staats-Einkommens angeordneten Special-Cassen endlich,
sollen durch besondere Beamten, deren Bestimmung Wir Uns vorbehalten, reoidlrt,
und die Revisions-Protokolle nebst den Situatiens-Etats an die Finanz- Kammern, und
#von diesen, mit ihren elwalgen Bemerkungen begleitet, an die Staats-Controle einsesandt
werden.
9. 60.
Wir werden über die formelle Eimichtung elner jeden Art von Rechnungen, über
die Art, wie die monatlichen Revisionen vollzogen, und wie die Siimations-Etats gefertigt werden
1— die erforderlichen Instructionen ertheilen lassen, welche, so wie überhaupt die
vorstehend fär den Dienstgang erthellten Vorschriften die Rechnungs-Führer bel der
schwersten Verantwortlichkeit und unausblelblicher Ahndung, auf das genaueste zu befolgen,
und worauf, daß eß geschehe, die mit der Aufsicht über ste beauftragten Kammern
und übrigen Behörden, bei gleicher Verantwortlichkelt zu halten haben.
F. 61.
Ausser den vorgenannten, thells Haupt= und Central-, theils Erhebe-Cafsen, sollen:
a) für die Verwaltung der Posten, eine Detail-Casse,
b) fär die Hüätten= un Salinen-Administ##ation, eine Betriebs-Cesse
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