Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1817. (12)

567 
Es werden deshalb sogleich die nöthigen Einleitungen getroffen werden, um den 
befragten Lehranstalten eine solche Einrichtung zu geben, dag die Familien-Vater in 
dieser Beziehung vollkommen beruhigt seys können; welches hiemit offenlich bekannt 
gemacht wird. Stuttgart, den 1. Dec. 1877. K. Organisations-Vollziehungs= 
Kommission, Maucler. 
r* , s 
s 
Da es bei dem Herannahen der „fuͤr die Eroͤffnung der Provinzial, Kanzleien 
felbst, und insbesondere für den Aufzug der Kollegial-Vorstände und neu angestell- 
ten Diener bestimmten Termine durchaus nothwendig ist, daß der Personal, Stand 
der Diener jeder Kanzlei so schleunig als möglich deffnitiv festgestelt werde, so kann 
die unterzeichnete Kommission Vorstellungen von Dienern) welche sich auf die An- 
stellung derselben beziehen) nur noch bis zum #z. d. M. annehmen, welches hiemit 
tur Nachricht öffentlich bekannt gemacht wird. Stuttgart, den 3. Oee. 1877. 
Königl. Organisations-Vollziehungs-Kommission. 
Maueler. 
v 2 
n 
Se. Königl. Masestät haben die von dem Regierungs-Prästdenten von 
inden in Ellwangen und dem Regierungs-Prästdenten Grafen v. Waldburg-= 
eil in FNeuctlingen; — so wie die von den Regierungs= Räthen Kleiner in 
tuttgart und v. Wöllwarth in Ludwigsburg) nachgesuchte gegenseitige Dienst- 
Vertauschungen gnädigst genehmigt. 
Höchstdieselbe haben ferner zu verfügen geruht) daß das Srdgeschoß in dem 
alten Corps de Logis des Schlesses zu Ludwigsburg nebst dem Erdgeschoße der daran 
stoßenden beiden Pavillons zur Aufnahme der Kanzleien der nach Ludwigsburg be- 
stimmten Regierung und Finanz-Kammer eingerichtet werden soll) und das bishe- 
rige Langvogtei Gebäáude dem Resierungs-Präásidenten als Amtswohnung anweisen 
lassen. Stuttgart) den 3. Dec. 1317. 
Koͤnigl. Organisations-Vollziehungs-Kommislion, 
Maueler. 
□— 
Se. Königl. Masestät haben das Vikariats = Gebdude in Ellwangen zur 
Aufnahme für die Kanzlei des Gerichtshofes — und vas Univerfitäts: Gebäude fär 
die Kanzleien der Regierung und Kammer daselbst zu bestimmen und ferner zu ver- 
fügen geruht, daß das sogenannte Stadthalterei-Gebäude dem Regierungs-Präásiden= 
ten in Ellwangen als Amtswohnung angewiesen werden solle. tuttgart, den 4. 
December 1817. Konigl. Organisations-Vollziehungs-Kommission- 
Maueler.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.