Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1817. (12)

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G##ten, 106 Mrg. 103 Kuth. Wlesen, Kappel-See, 1 Wergl 4 Vrt. 20 Ruth., Elffinger See 34 
Morg. 1 Vrrl. 2 Rutb.,, Küälberwaide 16 Mrg. 1 Vrt. 32j Hh. 1 Aker gerichtet, See.Tamm-Rain 
2 Vrll. 131 Ruth. Schäfcrei zu einer Angahl von 60 bis 2100 Stüf. Den 26. Nov. 1616. 
Laudvogtei= Steuer## und Cameralamt. 
Oberndorf, Cameralamt. Nach allerhbchstem Besehl vom 14. Nov. d. J'’ soll das K. Maierel= 
ut Burgdsch, 1 Stund von Gulz auf der Höhe liegend, von Georgü 1817 an aus? Jahre in dem 
Hieg des bifentlichen Aufstreichs verlieben werden. Zu diesem Gut gehören, eine gerdumige Wohnung 
für 2 Hausdaltungen, die erforderlichen Scheuren mit 1 Wohnung für den Schäfer, genugsamen Stal- 
lungen, ein Brunnen. 16 Morg. 11 Vri. Gärten, 63 Morg. 11 Vril. Wiesen, 233 Mrg. Aeker, und 
4106 Morg; 31 Bril. Waidgang, zu welchen Realitäten noch Bieh, Schiff und Geschirr in Bestand ge- 
chen, und bei dem grogen Umfang des Hofs gestattet wird, daß 2 Familien den Pacht mit einander 
bernehmen, und das ganze Gur entweder auf gemeinschaftliche Rechnung umtreiben, oder aber Gebäu= 
de und Feldgüter privatim unter sich abtheilen dürfen. Die Versteigerun wird Dounerstag den 25ten 
Jan. 1317 Morgens 10 Uhr auf dem Maiereigut selbst vorgehen, dabel aber solche Pachrlustige zugelas- 
sen, die sich durch nenerlich gerichtlich ansgestellte und oberamelich verificirte Zeugnisse darüber auowei- 
sen kdunen, daß sie in einem guten Prädikat stehen, des Feldbaus kundig sind, und das zu keistung 
der Caurion, und zu Bestreitung des Einrichtungs= Aufwanos erforderliche Vermögen besizen. Den 6. 
Dec. 1310, Landvogsel, Steueramt am obern Rekar, und Cameralamt Oberndorf. 
Oberndorf. Da die bisherige Bestandzeit der Zieglerei auf dem herrschaftlichen Hofgut Bur- 
Kösch bis nächst Georgil zu Ende gehet, und vermog Befehls der Königl. Kron= Domainen Section 
eine-nene Verleihung an den Meistbietenden auf? Jahre vorgenommen werden solle, so ist biezu Mitt- 
woch der 22. Jau. 1817 bestimmt. In diesem Pacht gehbren 1 Wohnung mit Scheuer, Stallung und 
Backofen, 1 Jiegelhürte, 1 Brennofen, 11 Vril. Grasgarten beim Haus, Lrbeil,D 151 Ruth. Köchen- 
arten samt Krautland, 3 Morg. 1 Vrel. 18 Ruth. Wiesen, 26 Morg. 13 Rutt. Aeker, 3 Vre 12 R. 
aldenberg zum Esperbau, 10 Morg. Waidgang. Die Pachtlicbbaber können sich gedachten Tags 
achmittags 1 Uhr auf der Zieglerei Burgdsch einfinden und die Bedingungen vernehmen, wobel vor- 
aus bekanunt gemacht wird, daß Riemand zum Licitiren angenommen werde, wenn er nicht ein legales- 
orr#genichtliches vom Hberamt gesiegeltes 4—0 wegen guren Prädikars und hinlänglichen Vermdgens 
vorweitt. Den 6. Der. 1616. tandvogtei Steueramt am obern Neckar, und Cameralamt Oberndorf. 
Kothenmönster. Die flefige herrschaftliche Bierbrauerel mit dem Bannrecht über s Ortschaf- 
ten, so wie die Wirtbschaft, mit welcher auch eine Branntenweinbrennerei, Mezgerei u. Bäkerel verbun- 
den ist, wird nebst 3 Mrg. 21 Prr. zweimädigen Wiesen am Donnerstag den 16. Jan. 1317 Morgens 
6 Uhr auf fernere 9 Jahre vom 1. März 1517 bis 18326 im kffentlichen Vusstreich verpachtet werden. 
Jo der Verhandlung werden aber nur solche Liebhaber zugelassen, welche sich über ibre Kenminiße, gute 
Auffübrung und darüber, dag sie ein Schuldenfreies Vermögen von wenigstens 3000 fl. besitzen, mit 
Sersaniich gesiegelten Zeugusssen ausweisen können. Den 14. Dec. 1816. 
K. Landvogkei. Steucramt am obern RNekar, und Camcralverwalt. Rothenmünster. 
  
  
  
Neckarsulm. Jn Erneurung des Unterpfands-Buchs und Errichtung eines Gäter-Buchs von 
der Oberamtsstadt Neckarsulm ist man von der allerböchsten Behdrde leguimirt. Es werden daher alle 
diejenigen Individuen und Corporationen, welchen irgend ein Pfand-Recht auf den zur hiesigen Stadt- 
Markung gehdrigen Gebäuden, Gütern und sonstigen Rcalitäten zustehr, aufgefordert, ihre dieß falsigen 
Dokumente entweder in originali oder in beglaubker Abschrift innerhalb eines peremtorischen Ternuns 
von 3 Monaten der biesigen Stadtschreiberei frankirt und um so pünktlicher zu übergeben, als am 10. 
Merz 1317 das Präklusio= Erkenntniß ausgesprochen und auf diejenige Glaubiger, welche ihre Unter- 
fauds= Rechte nicht angezelgt haben, nachher keine Röksicht mehr genommen werden wird. Dens9. 
er. 1616. K. Oberamt. 
  
  
Sbiagen, Bahlinger Oberamts. Christian Daiber, Sohn des Bürgers und Bortenmachers,
	        
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