Die Koͤnigl Oberaͤmter haben daher in dieser Gemaͤßheit sogleich mittelst der oͤffentlichen
Blätter das Erforderliche anzuordnen, alle auf die Musterung Bezug habenden Geschäfte, se wie
die Revision der Rekrucirungs-Listen, nach den dießfalls bestehenden Vorschriften vorzubereiten,
und insbesondere übee die Herdeischaffung der Abwesenden des obigen Alters, mit Ernst und
Nachdruck zu wachen.
In Betreff des Musterungs, Geschäfts selbst, wird die nähere Instruktion an die Kreis,
Regierungen erlassen, und den Oberämtern von selchen mitgetheilt werden. Stuttgart, den
9. Januar 1648. Koͤnigl. Rekrutirungs-Kommission.
Berzeichniß uͤber die gefaͤllten Straf-Erkenntnisse des Koͤniglichen Criminal-Gerichts-Hofs
vom Monat Okiober 1817.
Den 1. wurde der zu Eßlingen verhaftete Gottfried Sauter, von Kayh, Ober—-
amts Herrenberg, wegen großen und ausgezeichneten Diebstahls, und wegen Faͤl-
schung, neben dem Kosten= und Schadens-Ersaß, mit fünfmonatlicher Vesiungs-
Acbeit belegt.
An demselben Tage ist der zu Mergentheim in Verhaft und Untersuchung ge-
kommene Michael Wedel, von Bodenhof, Oberamts Künzelsau, wegen gualisicirter
und ausgezeichneter. Diebstähle neben dem Ersatze der Kosten mit viermonatlicher
Luchthaus-Arbeit bestraft worden. "
AnvemselbenTagewurdederzuLudwigsburgverhafteteThristophVogt,von
Rellingen, Oberamts Etzlingen, wegen dritten Diebstahls neben dem Kosten= und
Schadens--Ersaßt zu sechsmonatlicher Vestungs, Arbeit und nachheriger Einsperrung
in ein Zwangs-Arbeits-Haus, auf wenigstens drey Monate, verurtheilt.
Unter dem 3. ist gegen den zu Mergentheim in Verhaft und Untersuchung ge-
kommenen Michael Steinbrenner, von Walkerehofen, Oberamts Hall, wegen gqualisi-
cirter und ausgezeichneter Diebstähle eine neunmonatliche, — gegen Johann Georg
gauer von Hall aber, als Mitschuldigen, eine sebenmonatliche Vestungs-Arbeits-
Strafe ausgesprochen) und rückschtlich der Kosten das Erforderliche verfüt worden.
Den 8. wurde der zu Rottweil verhaftete Peter Esel, von Altoberndorf,
Oberamts Sulz, wegen wiederholten Diebstals neben dem Ersatze aller Ko-
sten zu einer drey und einhalbjährigen Zuchthausstrafe und nachheriger Reklusson in
ein JZwangs-UArbeits-Haus bis zu erprobter Besserung, jedoch wenigstens auf ein
und ein halbes Jahr, verurtheilt.
An demselben Tage ist gegen den zu Ludwigsburg in Verbaft und Untersuchung
gekommenen Johann Brönnle, von Stuttgart, wegen wiederholten Diebstahls neben
dem Kosten= und Schadens-Ersaß eine sechsmonatliche Vestungs Arbeit und nachhe-
rige Einsperrung in einem Zwangs-Arbeits-Hause, auf wenigstens vier Monate, er-
kannt worden. -
An demselben Tage wurde der zu Eßlingen verhaftete Johann Friedrich Schu-
ster von Leonberg wegen widerholten Diebstahls neben dem Ersatze aller Kosten und
des Schadens mut viermonatlicher Bestungs-Arbeit belegt.
An demselden Tage ist gegen den zu Ellwangen wegen verübter Diebstähle und
Concubinats in Verhaft und Untersuchung gekommenen Jakob Pfizer) von Hesfen-