Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

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Diesen werden sodann die von einem Vorsteher und dem Cossier unterschriebe- 
nen Empfang-Scheine sedesmeal mit dem naächsten Post-Tage zugeschickt werden, um 
solche den Eigenthümern zuzustellen; welche, wenn ihnen der Empfang, Schein niche 
lugekommen ist) längstens binnen 3 Monaten dem Cassier davon mündliche oder 
schriftliche Anzeige zu machen haben, indem sonst die Spar-Casse eine Ansprache nur 
dann anerkennen wird) wenn der Beweis der Einlage durch andere Beweiemittel 
geführt werden kann. 
Die Spar-Casse leistet ihre Zahlungen, mit der obigen Bestimmung in Betref 
der Festtage, ebenfalls am Dienstage in jeder Woche, Vormittags von ro bis 17 
Uhr. Die Zinse werden gegen eine — von dem Eigenthumer des Cepitals eigen- 
bändig unterschriebene Quittung, die Capitalien aber nur gegen ZJurückgabe des 
von der Spar-Casse ausgestellten Empfang-Scheins, auf welchem der Eigenthümer 
den Empfans des Capitals und der aus demselben zu berechnenden Zinse ebenfalls 
eigenhändig zu bescheinigen hat) bezahlt. " 
Sollte der Eigenthümer des Schreibens unerfahren sein) so genüge zwar sein 
Handzeichen; in diesem Falle muß aber von dem ersten geistlichen und welelichen 
Vorsteher seines Wohn-Orts auf der Quittung selbst beurkundet werden, daß das 
Handzeichen von dem Sigenthümer eigenhándig gemacht worden sei. 
Im Falle ein von der Spar-Casse ausgestellter Smpfang-Schein verloren gienge, 
hat der Sigenthümer die Anzeige davon bei der Spar-Casse zu machen, worauf die 
Gerichts-Stelle diejenigen) welche einen Anspruch daran zu haben glaubecl, unter 
Anberaumung eines bestimmten Termins zum Beweis ihrer Ansprüche auffordern, 
und nach Verfluß dieses Termins, wenn sch niemand gemeldet hat, den Empfang= 
Schein für ungältig erklären wird. Erst wenn diese Erklärung öffentlich bekanne 
gemacht worden ist, kann der Eigenthümer entweder einen neuen Smpfang Sche## 
eder die Juräckbezahlung seines Capitals sammt Zinsen fordern. 
Da dieses Instieut keinen anderen Jweck hat, als der ärmeren Poles-Klafse und, 
den Dienstboten die Gelegenheit zu##eröffnen, auch kleinere Ersparnisse mic Sicher 
heit auf Zinsen zu legen, und auf diese Weise einen Sparpfenning auf die Zeitde## 
Noth zu sammeln? so kofft die unterzeichnete Stelle) daß es ihr nicht an Theilneßz#f 
mern umi werde, und bemerkt noch, daß die Einlagen bei der Spar-Casse amier 
sten Dienstag im Monate Juni zum erstenmal, und von da an ununterbrochen in jeder 
Woche an diesem Lage werden angenommen werden. Stuttgart den? !#z. Mai 13178. 
Lencral-Leitung des Wohlthätigkeics-Vereins. 
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