. 3.
Im Einzelnen umfaßt der Geschäfts-Kreis desselben folgende Gegenstände:
1.) Begnrachtung aller Geseqze, Verordnungen und Instructionen, welche die
Mediernal, Pollzei berühren, und Antiag zur Vervollkommnung und Ergänzung der-
zeitea, insbesondere die Brarbeitung
a) der Gesege und Vorschriften, welche auf die Ausübung aller Dheile der Heil-
kunde Betzug haben, der Medicinal, und Apotheker-Taren 2c. 2c.;
5.) der Reglements für die medieinisch-polizeilichen Staats-Anstalten, offentlichen
Kranken. Gebähr= und Jirenhäuser;
J) der Instructionen für die Ober-= und Unteramts.= AUerzte, Kreis-Thier= Uerzte,
Wuadärz#te, Geburtshelfer, Hebammen und Kurschmide;
d) der Gesete über die Behandlung der Schuppocken= Impfung;
ec) der Vorschriften für die Anlegung von Begräbniß= Plätzen 16. 2c. und
5 Vorscheiften für das Feil-Versten bei Menschen Epidemien und Viehseu-
en.
:.) Die Prüfung aller Nerzke, graduirten Wundärzte, Thierärzte, und Ancrag
über ##re Zulassang zur Praris.
5.) Die Prüfung aller derjenigen Chirurgen der 1. 3. und 3. Klasse, und derse-
nigen Hebärzte und Upotheker, welche in dem Neckar= und Jaxt,Kreise ch befinden.
Bei denen in dem Donau= und Schwarzwald-Kreise steht die Prüfung dem
Kollegio-Medico in Tübingen zu.
4.) Die Prüfung der von den practicirenden Aerzten einzusendenden Probe, Ub,
dandlungen.
« 5.)BegutachtungderEinrichtungundVervollkommnnngderbereitsvorhandenen
odecnochanzuocdnendcapolizeilichenunduuterkichtdiAnstalteminsoweitsiesich
eufdasMeduinalsWeseabeziehen.
tz.) Bearbeitung medicinisch gerichtlicher Gutachten, sie mogen zum Zweck der
Gesesgebung oder der richterlichen Entscheidung erferdert werden.
2) Prͤsung und Begutat#luück der jährlichen Berichte der Oberamts= Uerzte
#) über die Natur und den Lauf der Krankheiten,
5) der Hebärzte und Hebammen über die Geburtsfálle, und
Jc) der Oberamts, Uerzte, über den Fortgang der Schußpocken= Impfung.
Diese Berichte werden jedoch von den Oberämtern an die Kreis-Regierungen
eingelandr, und erst von diesen, nachdem der Kreis-Medicinalrath davon Einuche
genommen kat, mir dessen Bemerkungen dem Medicinal= Kollegium mitgetheitt.
3) Prufung und Begutachtung der von den Kreis-Regierungen auf den Bis-
tations. Bericht idres Medicinalraths ertcheilten Rezesse und gemachten Anträge.
9.) Beuitheilung aller außerordenclichen Fälle, welche auf die operative Chirurg#
und Heb-Arzsteikuns Beziehung haben) auf Eiforderu der betreffenden Behörden.