Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

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An  demselben  Tage  wurde  der  zu  Ulm  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene
Johann  Georg  Maurer,  von  Alleshausen,  Oberamts  Riedlingen,  wegen  verübten  Fruchtdiebstahls,
  mit  einer  fünfmonatlichen,  —  und  Anton  Bollmann,  von  da,  wegen  Theilnahme
an  der  Fruchr-Entwendung,  und  wegen  der  ihm  zur  Last  fallenden  Wilderei-Vergehen,
mit  einer  viermonatlichen  Festungs-Arbeit  und  Tragung  der  Wilderer-Kappe  durch  sechs
Wochen  belegt,  auch  rücksichtlich  der  Kosten  und  des  Schadens  das  Angemessene  verordnet.

An  demselben  Tage  ist  der  zu  Göppingen  verhaftete  Matthäus  Lindauer,  von  Kronbütte,
  Oberamts  Lorch,  wegen  großen  und  ausgezeichneten  Diebstahls,  neben  Bezahlung
sämtlicher  Kosten  und  Ersahleistung  für  den  noch  nicht  vergüteten  Schaden,  zu  einer  fünfmonatlichen
  Festungsstrase  verurtheilt  worden.

An  demselben  Tage  wurde  gegen  die  nachbenannten,  zu  Ludwigsburg  verhafteten
Personen,  neben  dem  Ersaße  der  ihnen  zugeschiedenen  Kosten  und  Schadens-Antheile
solgende  Strafen  erkannt,  nämlich  gegen:

a)  Jakob  Gehweiler,  von  Bissingen,  Oberamts  Ludwigsburg,  wegen  theils
vollbrachter,  theils  versuchter  Diebstähle,  wovon  mehrere  theils  unter  erschwerenden
  Umständen  begangen,  theils  gesetzlich  ausgezeichnet  sind,  eine
zehenmonatliche  Festungs-Arbeir,  "

Johann  Benjamin  Schlipf,  von  Asperg,  wegen  in  Gemeinschaft  mit  dem
Inquisiten  Gehweiler  begangener  Diebstaͤhle  und  entfernten  Muͤnzfaͤlschungs-Versuchs,
  eine  einjaͤhrige  Zuchthausstrafe,  und

dessen  Sohn,  Wilhelm  Friedrich  Schlipf,  wegen  der  in  Gemeinschaft  mit  seinem
  Vater  und  dem  Gehweiler  theils  vollbrachten,  theils  versuchten  Diebstähle,
eine  achtmonatliche  Festungsstrafe.

Unter  dem  29.  ist  die  zu  Ludwigsburg  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene
Rosina  List,  von  Künzelsau,  wegen  wiederholter  Hurerei  und  wegen  Kuppellei,  neben
dem  Srl  der  ihr  zugeschiedenen  Kosten,  mit  einer  siebenmonatlichen  Zuchthaus-Arbeit
  bestraft  worden.

An  demselben  Tage  wurde  die  zu  Ulm  verhaftete  Barbara  Haßler,  von  da,  wegen
Vagirens  und  eines  zum  drittenmal  verübten,  mit  Fälschung  verbundenen  Betrugs,
neben  Bezahlung  aller  Kosten,  zu  einer  neunmonatlichen  Iuchthaussirafe-  und  nachheriger
  Einsperrung  in  einem  Zwangs-Arbeitshause  bis  zu  erprobter  Besserung,  jedoch
wenigstens  auf  sechs  Monate  verurtheilt.

An  demselben  Tage  ist  der  zu  Rottweil  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene
Gottlieb  Sauter,  von  Weilheim,  Oberamts  Balingen,  wegen  ausgezeichneter  Diebstähle,
  neben  dem  Ersatz  der  Kosten  und  des  Schadens,  mit  viermonatlicher  Zuchthausstrafe
  belegt  worden.

An  demselben  Tage  wurde  der  zu  Mergentheim  verhaftete  Georg  Michael  Gögelein,
  von  Kirchberg,  Oberamts  Gerabronn,  wegen  wiederholten  ausgezeichneten  Diebstahls,
  neben  dem  Kosten=  und  Schadens-Ersaß,  zu  einjähriger  Festungs-Arbeit  und
nachheriger  Einsperrung  in  ein  Zwangs-Arbeitshaus  auf  sechs  Monate  verurthettt.

An  demselben  Tage  ist  gegen  den  zu  Ellwangen  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommenen
  Joseph  Mayer,  von  Lautenbach,  Oberamts  Crailsheim,  wegen  wiederholter

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