Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

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:.) In Ellwangen. 
Am 2. Juni wurden verurtheilt: 
1) a. Franz Joseoh Baier, von Zöbingen, Oberamts Ellwangen, wegen ersten gre- 
ben Diebstadls, nebem Bezahlung seiner Arrest- und Azungs, auch der Hälfte 
der Untersuchungskosten zu einer viermonatlichen Festungsstcafe 
d. Josepd Uhl von da, wegen gleichen Vergehens, und wegen Wilderei, neben 
Versütung des durch ketztere verursachten erweislichen Schodens, Confiscation 
der Gewehre, und Bezahlung seiner Arrest, und Uzungs= auch der Hälste 
der Untersuchungs-Kosten, mt Einrechnung eines Dheils des erstandenen As- 
rests, zu viermonatlicher Vestungsstrafe. 
Am 3. Juni wurde: 
2) a. Leonhard Kemmer, von Deubach, Oberamts Mergentheim, wegen verübten 
gefaͤhrlichen Diebstahls, neben Bezahlung seiner Arrests= und Azungs" auch 
der Hälfte der Untersuchungs-Kosten, so wie neben Ersag des Schadens un 
ter solidarischer Verbindlichfeit mit ein jähriger Bestungsstrafe, 
b. Johann Sauer von da, wegen des in Gemeinschaft mit Kemmer verügzten 
Diebstahls, in Rücksscht auf die vorliegenden mildernden Umstände mit sechs 
monatlicher Beßtungestrafe, unter gleichmaßiger Perurcheilung zum 
Kosten, und Schadens-Ersaß, wie Kemmer, belegt; 
3) Johann Georg Bandel, Weber von Oberurdbach) Oberamts Schorndorf, we- 
en großen Diebstahls, und mehrerer kleiner, zum Theil ausgezeichneter 
Drose neben dem Kosten= und Schadens= Ersah zu viermonatlicher 
Vestungostrafe verurtheilt. · 
Am 5. Juni ist: 
40 Gegen Jodann Küne, von Remtzreches, Oberamts Tektnang, wegen durch schwo 
te Rral-Insurte verursachter Körper-Berletzung, auch wegen Theiln ahme an eis 
nem Diebstahl, unter Verurtheilung in sämmtliche Kosten des Arrests, und der 
Unteisuchung des erstern. Verbrechens, so wie der Heilung, mit Einrechnung 
eines Theils des erstandenen Arrests, eine fechsmonatliche Bestungsskrafe, 
5.) gegen Christian Friedrich HLeust, von Künzelsan wegen wiederholter Terrüge 
reien, versuchter Wilderei und Injurien, neben dem Kosten= und Schadens= 
Ersas eine neunmonatliche Bestungsstrase mit dem Anhang ausgesprochen 
worden, daß er nach Erstehung dieser Strafe bis zur erprobben Besserung) ses 
doch wenigstene sechs Monace lang in ein JZwangs-Arbeitshaus eingesperrt) 
und nach seiner Entlassung von da noch ferner unter angemessene ortspüolihunche 
Uufsscht gestellt werden solle. 
Am 6. Juni wurde: 
64) Gottfried Messerschmid, von GHaildorf, wegen gualiffeirten zweiten Diebstahl,
	        
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