Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

468 
Am 4. Juli wurde: , »- 
Z)»gegenpiokuCclwperhafteteSpphi.eB«.ckyvogPtiegl-ausen,Oberomtsusach,. 
wesen Vagabunditaͤt und wiederholten Betrugs, neben dem Kosten- und 
Schadens-Srsatze, eine fünfmengtliche Juchthaus-Strafe erkannt. 
Am ao. Jult ist: 6 · « ««s«'«-« 
4)-d’tezuMach-inV·«ethäft-g"«ckodjmendMakiäKgnePHistvnPsiilliåykanben 
annHReutlmgen,wegeaVeksuchsdthesundHeitsi erletzung, auch mehrerer 
Diebstaͤhle, mit Aufrechnung eines Theils des erstandenen AÄrrests,Tnoch mit 
sechsmonatlicher — undddie in dieser Untersuchung mit verwickelte Catharina. 
Barbara Häberle von da, wegen nachgefolgter Theilnahme an den Ver 
geben der gedachten Heß# so wie wegen einiger von ihr selbst ver#übren Dieb 
stähle, auch begangenen Ebebruchs, mit Einrechnung eines Theils ühres bis- 
herigen Arrests, noch mit victmonatlicher Zuchthaus, Strafe belegt, auch 
wegen des Kosten und Schadens-Ersatzes das Nöthige verfügt worden. 
Am 1½n. Juli wurde: » . 
5) gegen den zu Ludwigsburg in Untersuchung gekommenen Martin Allinger, von 
Laufen, Oberamts Besigheim, wegen eines Lusgezeichneten, und eines unter erschwe, 
renden Unnständen verübten Diebstahls, neben Zuscheidung eines verhältnihmäßigen 
Antheils an den Untersuchungs-Kosten, und neben dem Ersatze des erweislichen Schs- 
dens, eine viermonatlich' Juchthaus-Strafe erannt. « 
Am 15. Juli ist: 
6) die zu Eßlingen vethaftece Joseph Welsscche Ehefrau) von Weilderstadt, wegen 
entferuten Versuchs des Gacten, Mords, neben dem Ersotze sämmtlicher Kosten, 
zu viermonatlicher Juchthaus Strafe verurtheilt, und zugleich verordnet 
worden: daß nach Versiuß von zwei Moncten über das Verhalten und den 
Gemüths,- Zustand dieser Sträflingin berichtet werden solle, um wegen ihrer 
Behandlung noch #erstandener JZuchthaus, Strafe, das Weitere verfügen zu können. 
un —. Juli wurde ** 
7) der zu Ludwigsburg in xchaft und Untersuchung gekemmene vermalige Köyig, 
liche Laufer) Ehristicm' #lt] von Gün. wegen Peruntrenung von 
Kron-Eigenthum, neben der schimpflichen Entlassung von seinem Dienste) unter 
Einrechnung eines Theils des erstandenen Arrests, noch mit vis rmonacli= 
cher Bestungs,Arbeit bestraft), auch wegen den Kosten und Schadens, Ersatzet 
das Geeignete verfügt. · 
Am 13. Juli ist: 6 
8) gegen die zu Kannstadt in Uintersuchung gekommene Barbare Strauß" ve#n 
Gablenberg, bei Stuttgart, wegen wiederholter Hurerei in der Ressdens, neben 
Bezahlung der Kosten, eine sechsmonatliche Zuchthaus-Strafe erkanne;
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.