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Am 4. Juli wurde: , »-
Z)»gegenpiokuCclwperhafteteSpphi.eB«.ckyvogPtiegl-ausen,Oberomtsusach,.
wesen Vagabunditaͤt und wiederholten Betrugs, neben dem Kosten- und
Schadens-Srsatze, eine fünfmengtliche Juchthaus-Strafe erkannt.
Am ao. Jult ist: 6 · « ««s«'«-«
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annHReutlmgen,wegeaVeksuchsdthesundHeitsi erletzung, auch mehrerer
Diebstaͤhle, mit Aufrechnung eines Theils des erstandenen AÄrrests,Tnoch mit
sechsmonatlicher — undddie in dieser Untersuchung mit verwickelte Catharina.
Barbara Häberle von da, wegen nachgefolgter Theilnahme an den Ver
geben der gedachten Heß# so wie wegen einiger von ihr selbst ver#übren Dieb
stähle, auch begangenen Ebebruchs, mit Einrechnung eines Theils ühres bis-
herigen Arrests, noch mit victmonatlicher Zuchthaus, Strafe belegt, auch
wegen des Kosten und Schadens-Ersatzes das Nöthige verfügt worden.
Am 1½n. Juli wurde: » .
5) gegen den zu Ludwigsburg in Untersuchung gekommenen Martin Allinger, von
Laufen, Oberamts Besigheim, wegen eines Lusgezeichneten, und eines unter erschwe,
renden Unnständen verübten Diebstahls, neben Zuscheidung eines verhältnihmäßigen
Antheils an den Untersuchungs-Kosten, und neben dem Ersatze des erweislichen Schs-
dens, eine viermonatlich' Juchthaus-Strafe erannt. «
Am 15. Juli ist:
6) die zu Eßlingen vethaftece Joseph Welsscche Ehefrau) von Weilderstadt, wegen
entferuten Versuchs des Gacten, Mords, neben dem Ersotze sämmtlicher Kosten,
zu viermonatlicher Juchthaus Strafe verurtheilt, und zugleich verordnet
worden: daß nach Versiuß von zwei Moncten über das Verhalten und den
Gemüths,- Zustand dieser Sträflingin berichtet werden solle, um wegen ihrer
Behandlung noch #erstandener JZuchthaus, Strafe, das Weitere verfügen zu können.
un —. Juli wurde **
7) der zu Ludwigsburg in xchaft und Untersuchung gekemmene vermalige Köyig,
liche Laufer) Ehristicm' #lt] von Gün. wegen Peruntrenung von
Kron-Eigenthum, neben der schimpflichen Entlassung von seinem Dienste) unter
Einrechnung eines Theils des erstandenen Arrests, noch mit vis rmonacli=
cher Bestungs,Arbeit bestraft), auch wegen den Kosten und Schadens, Ersatzet
das Geeignete verfügt. ·
Am 13. Juli ist: 6
8) gegen die zu Kannstadt in Uintersuchung gekommene Barbare Strauß" ve#n
Gablenberg, bei Stuttgart, wegen wiederholter Hurerei in der Ressdens, neben
Bezahlung der Kosten, eine sechsmonatliche Zuchthaus-Strafe erkanne;