von Meufuͤrstenhuͤtte, Oberamtts Backnang, wegen eines in Gesellschaft verübten
Diebstahls, eine funfmonatliche Bestungs-Strafe; sodan gegen seine
Mieschuldigen, nemtich den Georg Adam Kiesel, Johann Adam Kübler,
Johann Georg Schoch und Carl Föll von da, gegen seden eine vier=
monatliche Bestungs-Scrafe erkannt) auch wegen deß Kosten und Schadens-
Ersatzes das Geeignete verfuͤgt worden.
Auch wurde:
13) der zu Herreuberg in Untersuchung gekommene Joh#ann Marein Sterzer, von Göle,
stein, wegen verübten Betrugs) neben Zuscheidung der Kosten und dem ECelat-
Dverursachten Schadens, zu fünfmonaslicher DTe##unge-Arbeit verurtheilt.
Erkenntnisse in Revisions= Fällem
.
Am 4. Juli wurde:
1) Der zu Urach in. Verhaft und Untersuchung gekommene Johannes Weener, von
Würtingen, Oberamts Urach, wegen vorsätzlicher gefährlicher Verwundung, sei-
neu Shefrau.) und seiner Verschuldung an ihrem darauf erfolgten Tode, neben
Juscheidung, der sämmtlichen Untersuchungs= Arrest= Azungs"), auch der Werthei,
digunge. osten, tu. zwölfjähriger Zuchthaus-Strafe, verurtheilt.
Am 7. Juli ist:
dem zu. Norhenburg verhafteten Johann Georg Rees, von- Mössingen, Oberamts
Rothenkurg., wegen mehrerer theils allein, tbeils in Gesellschaft verübter, zum
Theili ausgezes.# neter oder qualisteirter Diebstähte, worunter ####ige große, dann
wegen eines. Diebstahls., Versuchs neben Zuscheidung. leiner Arrest- Azungs, und
eines verhäáltnißmäßigen Antheils an den Untersuchungs-Koston, auch neben dem Ersatz
des erweislichen Schadens, und zwar beziehungsweise unter solldaorischer Berbind“
lichkeit mit seinen. Mitschuldigen , eine einfährrige Juchthans= Serafe zuer-
kannt worden:
Amg. Juli= wurde:
3) der zu. Calw in Verhaft und Untersuchung. gekommene Georg Hilginger, ven
Freudonstadt , wegen einer, im rechtlichen Sinn als zweiter Diebstahl anzuse-
henden Entwendung) auch wegen der, zum Theil. unter erschwerenden Umstan-
den) veruchten Diebstähle, neben dem Kosten= und S#adens, Erfatz, und un-
ter. Aufrechnung eines Theils des erstondenen Arrests noch mit neunmonat,
licher Juchthaus= Strafe belegt und zugleich verordnet, daß derselbe nach des
ren Erstehung in einem Iwangsarbeits= Hause bie zu erprobter Besserung, und
wenigstens auf die Daver von sechs Monaten, verwahrt werden solle.
Am 14. Juli ist:
40 den zu Ludwägsburg verhaftete Tranz kaver Sättele, von Westernhausen) Ober-