Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

von Meufuͤrstenhuͤtte, Oberamtts Backnang, wegen eines in Gesellschaft verübten 
Diebstahls, eine funfmonatliche Bestungs-Strafe; sodan gegen seine 
Mieschuldigen, nemtich den Georg Adam Kiesel, Johann Adam Kübler, 
Johann Georg Schoch und Carl Föll von da, gegen seden eine vier= 
monatliche Bestungs-Scrafe erkannt) auch wegen deß Kosten und Schadens- 
Ersatzes das Geeignete verfuͤgt worden. 
Auch wurde: 
13) der zu Herreuberg in Untersuchung gekommene Joh#ann Marein Sterzer, von Göle, 
stein, wegen verübten Betrugs) neben Zuscheidung der Kosten und dem ECelat- 
Dverursachten Schadens, zu fünfmonaslicher DTe##unge-Arbeit verurtheilt. 
Erkenntnisse in Revisions= Fällem 
. 
Am 4. Juli wurde: 
1) Der zu Urach in. Verhaft und Untersuchung gekommene Johannes Weener, von 
Würtingen, Oberamts Urach, wegen vorsätzlicher gefährlicher Verwundung, sei- 
neu Shefrau.) und seiner Verschuldung an ihrem darauf erfolgten Tode, neben 
Juscheidung, der sämmtlichen Untersuchungs= Arrest= Azungs"), auch der Werthei, 
digunge. osten, tu. zwölfjähriger Zuchthaus-Strafe, verurtheilt. 
Am 7. Juli ist: 
dem zu. Norhenburg verhafteten Johann Georg Rees, von- Mössingen, Oberamts 
Rothenkurg., wegen mehrerer theils allein, tbeils in Gesellschaft verübter, zum 
Theili ausgezes.# neter oder qualisteirter Diebstähte, worunter ####ige große, dann 
wegen eines. Diebstahls., Versuchs neben Zuscheidung. leiner Arrest- Azungs, und 
eines verhäáltnißmäßigen Antheils an den Untersuchungs-Koston, auch neben dem Ersatz 
des erweislichen Schadens, und zwar beziehungsweise unter solldaorischer Berbind“ 
lichkeit mit seinen. Mitschuldigen , eine einfährrige Juchthans= Serafe zuer- 
kannt worden: 
Amg. Juli= wurde: 
3) der zu. Calw in Verhaft und Untersuchung. gekommene Georg Hilginger, ven 
Freudonstadt , wegen einer, im rechtlichen Sinn als zweiter Diebstahl anzuse- 
henden Entwendung) auch wegen der, zum Theil. unter erschwerenden Umstan- 
den) veruchten Diebstähle, neben dem Kosten= und S#adens, Erfatz, und un- 
ter. Aufrechnung eines Theils des erstondenen Arrests noch mit neunmonat, 
licher Juchthaus= Strafe belegt und zugleich verordnet, daß derselbe nach des 
ren Erstehung in einem Iwangsarbeits= Hause bie zu erprobter Besserung, und 
wenigstens auf die Daver von sechs Monaten, verwahrt werden solle. 
Am 14. Juli ist: 
40 den zu Ludwägsburg verhaftete Tranz kaver Sättele, von Westernhausen) Ober-
	        
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