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ihre von den Königl. Oberforstintern beeidjgten Jagdbediente die Mimlichen Rechte
wie die Sml u ν ν 175 •WD5 !½ dte-
Jugleich werden die Oberforst= und Oberämter zur genauen Instiz-Verwaltung
überhaupt) und besonders noch dahin angewielen, dergleichen Fülle, welche bereits
an die Bebe#de erchter und hoch unerledigt sndl, zu. Erinnarung, zu bri .
Stutchart, den 16. Jangar#i#r Ministerien der Juntgz u#d5, t
* Gros. v. DOtto
Die Ansprüche auf Entschädigung für abhanden gekommene Dostwagen-Effecten, und die deshalb
Da Se. Königl. Majestät in Beziehung auf das wegen Einführung
eines neuen Postwagen-Tarifs 46izenr Genkral, Refeript vom :. Januar 1614.
d. 7.,, wornach zu Begruͤndung eines Auspruchs an das Post-Jnstitut auf Schadlos-
haltung für abhanden gekommene Postwagen, Effecte der Besit eines Hotscheins
bis daher erfordert worden, gnädigst verordnet haben, daß es in Zukunft dem Er-
messen eines jeden „Aufgebers Cherkassen bleiben soll, für die der Post zur Versen=
dung auvertrauten Postwagenstücke von Werrh sich einen Postschein ausstellen zu
lassen oder nicht, daß jedoch,# wenn ein aufgegebenes Stück jvermißt wird, kein
anderer Beweie der, geschehenen Aufgabe, als entweder ein solcher Postschein, oder
der Eincrag in die Post--Chartce oder in das Post= Amts-Manual zugelassen werde
und ohne eines dieser Beweismittel auch kein Ersah Statt sinde, — in dem Fall
aber) wenn der Inhalt der Charte von dem des Manuals verschieden wäre, für
erstere als das Orginal aus welchem der Inhalt in das Manual übergetragen wird,
enescheidend anzunehmen sei; so wird solches zur allgemeinen Nachachtung hie-
mit bekannt gemacht.-= 6
Stuttgart, den 35. Jannar 1318. « .
«" ; « Ministerien der Justiz und des Innern.
" Gros. v. Otto.
Verzeichniß über die gefaͤlten Straf-Erkenntnisse des Koͤnigl. Criminal-Gerichts-Hofs vom Monat
"- -Novembetssc7.(Befchluß.)
Den 15. wurde gegen: die zu Ellwangen verhaftete Barbara Krauter und
Catharina Wahl, von Laufen, Oberamts Besigheim), wegen verübten großen Dieb-
stabls neben dem Ersatze der Kosten und des Schadens, unter solidarischer Verbind=
lichkeit, für Jede eine viermonatliche Juchthaus-Strafe erkannt.
An demselben Tage ist der zu Urach in Verhaft und Untersuchung gekommene
Martin Meichel, von Hayingen,) Oberamts Münsingen, wegen großen Diebstahls,
neben dem Ersatz der Kosten und des Schadehs mit einer fünfmonatlichen Vestungs-
Arbeit belegt worden. # "
An demselben Tage ist der zu Urach verhaftete Johann Schanz, von Wittlin-
gen, Oberamts Urach) wegen verübter Diebstähle, neben dem Kosten- und Schadens-
Ersaßz) zu viermonatlicher Bestungs= Arbeit verurtheilt worden.