Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

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Am 10. Sept. ist: 
6. der zu Eßlingen in Verhafe usd Unkersuchung gekommene Friedrich Härle, von 
Groß, Ingersheim, Oberamts Besfgheim, wegen grorer Injurie gegen eine 
Weibs= Person und Unbotmaßgkeit gegen Gensd'armes, neben dem Ersaßtz der 
Kosten, über den erstaudenen Arrest, noch mit viermo natlicher Juchthaus- 
Strafe belegt worden. 
Am 11. Sept. wurde: 
7. der zu Calw verhaftete Johannes Gentner, von Conweiler, Oberamts Neuen- 
bürg, wegen wiederholter, zum Theil gqualificirter und ausgezeichneter Dieb- 
stähle, neben Juscheidung seiner Arrest= und eines Antheils an den Untersuchungs- 
Kosten, auch dem Ersaßtze des vermsachten Schadens, zu ein jähriger Vestungs- 
Urbeit verurtheilt; 
8. die zu Ludwigsburg in Verhaft gekommene Anna Catharina Stephan, von 
Oberboihingen, Oberamts Nuͤrtngen, wegen wiederholter Hurerei in der Re- 
sidenz, neben Zuscheidung der Kosten, mit sechsmonatlicher Zuchthaus- 
Strafe und nachheriger viermo narlicher Rerclusson in ein Zwangs- 
rbeitshaus belegt; und 
9. gegen den zu Rothenburg verhafteten Adam Dolker, von Freudenstadt, wegen 
wiederholt verüdten Diebstahls, eine füönfmo natliche, und gegen seinen 
Bruder, den Co--Inquissten Jakob Dolker, wegen Diebstahls, eine viermo, 
natliche Zuchthaus-Strafe ausgesprochen, auch Beiden die Bezahlung der 
eigenen Arrest, und eines verhältnißmaßigen Antbeils an den Untersuchungs- 
Kosten) so wie der Ersat des erweislichen Schadens, zuerkannt. 
Am 17. Sept. ist: 
10. der zu Heilbronn in Werhaft gekommene Christian Heinrich Walter, von Gem- 
righeim, Oberamts Besigheim, wegen fortgesezten PVagirens und wiedetholten 
Diebstahls= Versuchs, neben Zuscheidung der Kosten, mit viermonatlicher 
Juchthaus-Arbeit und nachheriger viermongtlicher Reclusson in ein Zwangs, 
Arbeitshaus bestraft; v 
11. gegen den zu Heilbronn verhafteten Adam Carle, von da) wegen gualificirter 
Diebstähle, neben-dem Kosten= und Schadens,= Ersatz, eine viermonatliche 
Vestungs, Strafe erkannt; 
1: die zu Stuttgart in Verdaft gekommene Elisabetha Cacharina Weber, von 
Wolkersbach) Oberamts Lorch, wegen begangenen Ehebruchs, auch Hurerei 
in der Residenz,) neben Zuscheidung der Kosten, mit fhafmuonatlicher 
ZJuchthaus" Strafe und nachheriger dreimonatlicher Einsperrung in ein 
Zwangs, Arbeitshaus, belege; und 
13. gegen den zu Heilbronn verhafteten Heinrich Schmid, von Hohbach, Ober- 
amts Künzelsau, wegen Vagirens, Gebrauchs eines falschen Passes, auch be- 
gangener Betrügereien, neben der Verbindlichkeit zum Kosten= und Schadens,
	        
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