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ehebrecherischen Concubinats und Vagabundität, mit sechsmonatlicher Zuchshaub-
Strafe belegt, auch diesen beiden Personen der Ersatz ihrer eigenen Arrest, und Azungs",
die Untersuchungs-Kosten aber zu gleichen Theilen zuerkannt;
die zu Eßlingen verhaftet gewrsene Crescenz Jaumann, von Ellwangen, wetzen wieder-
holten Diebstahls, auch Vagirens, neben Zuscheidung der Kosten und dem Ersatz des ver-
msachten Schadens, zu einer einjährigen Zuchthaus-Strafe und nachherigen sechs-
monatlichen Reclusson in ein Zwangs,Arbeitshaus verurtheilt; und
der zu Heilbronn in Verhaft gekommene Christoph Bir, von Schluchtern, in
Badischen, wegen wiederholten Betrugs durch Geisterbeschwörung, neben dem Kostes-
und Schadens-Ersatz, mit sechsmonatlicher Vestungs-Strafe belegt.
Am 29. Okt. ist:
begen die zu Eßlingen verhaftet gewesene Catharine Friedrike Baudistel, von Stutt,
gart, wegen dritten, großen und ausgezeichneten Diedstablêé, auch eines Diebstahls-Ver-
suchs und begaugener Scortation, neben der Verbindlichkeit zum Kosten, und Schadens-
Ersatz, eine neunmonatliche ZuchthausStrafe und nachherige vier monatliche
RKeclusion in ein Zwangs= Arbeitshaus, erkannt;
der zu Ludwigsburg in Verhaft und Untersuchung gekommene Carl Wilhelm Knodel,
von Vaihingen, wegen wiederholten, großen und unter erschwerenden Umständen verüb-
ten Diebstahls, mit sechsmonatlicher, und der lfa. diese Untersachungssache mit-
verwickelte Gorieb Fischer ven da, wegen großen nnd gqualificirten, und eines weis
tern zwar kleinen, aber ausgezeichneten Diebstahls, ebenfalls mit sechsmonatlicher
Vestungs-Arbeit bestraft, auch diesen beiden Inquisiten der Ersatz ihrer Arrest. Azungs-
und eines verhältnißmäßigen Antheils an den Untersachungs-Kosten, se wie des erweisli,
chen Schadens, und zwar, in so ferne sie die Diebstähle in Gemeinschaft verübt haben,
unter solidarischer Verbindlichkeit zugeschieden, und
# die zu Eßlingen verhaftet gewesene Catharine Gubler, von Herrenberg, wegen dritten
Diebstahls, neben dem Kosten= und Schadens,Ersatz, mu sechs monatlicher Zucht,
haus-Strafe verurtheilt und zugleich verordnet worden, daß dieselbe nach deren Erste-
hung bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von drei Mone=
ten, in ein Zwangs, Arbeitshaus eingesperrt werden solle.
Am 31. Okt wurde:
der zu Backsang in Verhaft gekommene Carl Schuker von da, wegen wiederholten
Vagirens und Bettelns, neben Zascheidung der Kosten, ult sechsmonatlicher
Reclusion in dem Zwangs-Arbeitshause zu Heilbronn, bestraft.
Erkenntnisse in Revisions= Fällen.
Am 5. Okt. wurde:
1. der zu Eßlingen in Verhaft und Untersuchung gekommene Mittel, Seribent, Johann Chri,
stian Friedrich Roscher, von Stuttgart, wegen Begönstigung eines Diebstahls nach