Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

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ehebrecherischen Concubinats und Vagabundität, mit sechsmonatlicher Zuchshaub- 
Strafe belegt, auch diesen beiden Personen der Ersatz ihrer eigenen Arrest, und Azungs", 
die Untersuchungs-Kosten aber zu gleichen Theilen zuerkannt; 
die zu Eßlingen verhaftet gewrsene Crescenz Jaumann, von Ellwangen, wetzen wieder- 
holten Diebstahls, auch Vagirens, neben Zuscheidung der Kosten und dem Ersatz des ver- 
msachten Schadens, zu einer einjährigen Zuchthaus-Strafe und nachherigen sechs- 
monatlichen Reclusson in ein Zwangs,Arbeitshaus verurtheilt; und 
der zu Heilbronn in Verhaft gekommene Christoph Bir, von Schluchtern, in 
Badischen, wegen wiederholten Betrugs durch Geisterbeschwörung, neben dem Kostes- 
und Schadens-Ersatz, mit sechsmonatlicher Vestungs-Strafe belegt. 
Am 29. Okt. ist: 
begen die zu Eßlingen verhaftet gewesene Catharine Friedrike Baudistel, von Stutt, 
gart, wegen dritten, großen und ausgezeichneten Diedstablêé, auch eines Diebstahls-Ver- 
suchs und begaugener Scortation, neben der Verbindlichkeit zum Kosten, und Schadens- 
Ersatz, eine neunmonatliche ZuchthausStrafe und nachherige vier monatliche 
RKeclusion in ein Zwangs= Arbeitshaus, erkannt; 
der zu Ludwigsburg in Verhaft und Untersuchung gekommene Carl Wilhelm Knodel, 
von Vaihingen, wegen wiederholten, großen und unter erschwerenden Umständen verüb- 
ten Diebstahls, mit sechsmonatlicher, und der lfa. diese Untersachungssache mit- 
verwickelte Gorieb Fischer ven da, wegen großen nnd gqualificirten, und eines weis 
tern zwar kleinen, aber ausgezeichneten Diebstahls, ebenfalls mit sechsmonatlicher 
Vestungs-Arbeit bestraft, auch diesen beiden Inquisiten der Ersatz ihrer Arrest. Azungs- 
und eines verhältnißmäßigen Antheils an den Untersachungs-Kosten, se wie des erweisli, 
chen Schadens, und zwar, in so ferne sie die Diebstähle in Gemeinschaft verübt haben, 
unter solidarischer Verbindlichkeit zugeschieden, und 
# die zu Eßlingen verhaftet gewesene Catharine Gubler, von Herrenberg, wegen dritten 
Diebstahls, neben dem Kosten= und Schadens,Ersatz, mu sechs monatlicher Zucht, 
haus-Strafe verurtheilt und zugleich verordnet worden, daß dieselbe nach deren Erste- 
hung bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von drei Mone= 
ten, in ein Zwangs, Arbeitshaus eingesperrt werden solle. 
Am 31. Okt wurde: 
der zu Backsang in Verhaft gekommene Carl Schuker von da, wegen wiederholten 
Vagirens und Bettelns, neben Zascheidung der Kosten, ult sechsmonatlicher 
Reclusion in dem Zwangs-Arbeitshause zu Heilbronn, bestraft. 
Erkenntnisse in Revisions= Fällen. 
Am 5. Okt. wurde: 
1. der zu Eßlingen in Verhaft und Untersuchung gekommene Mittel, Seribent, Johann Chri, 
stian Friedrich Roscher, von Stuttgart, wegen Begönstigung eines Diebstahls nach
	        
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