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Die Deteil-Rechnungen bei der Post, Berwaltung, so wie jene des Kriegs-Dedar,
tements, werden,) wie bisher) durch die dafür bestellten besonderen Revissons-Büreaux
gepruft werden.
« 8. 4.
Geschaͤfts,-Kreis der Ober-Rechnungk-Kammer.
Der Geschäfts-Kreis der Ober-Rechnungs-Kammer, welche überhaupt dem Finanz-
Ministerium untergeordnet wird, umfaßt demnach:
1.) die Abnahme, Revisson und Justiffcation der ihr unmittelbar vorbehaltenen
Rechnungen, und die oberste Leitung und Aussicht über jenes Geschäft bei den ihr
in dieser Beziehung nachgesetzten Administrarions, Collegien;
.) die direkte Cassen-Contrele gegen die ihr unmittelbar untergebenen Rech-
nungs-Beamten, und die leitende Unordnung derselben durch die Administrations=
Collegien gegen die den leßteren nachgesetzten Beamten;
5.) die Anfertigung des fährlichen Haupt-Finanz, Stats,) und
4.) die Fürsorge für die Einhaltung des Etats, Systems und für die Anwendung
zweckmáßiger Rechnungs-Formen überhaupt. .
. 6.
Von der Rechnungs, Pruͤfung berhaupt. .
Die auf die Pruͤfung der Rechnungen im Allgemeinen sich beziehenden Geschaͤfte
theilen sich
a.) unter das fuͤr die specielle Pruͤfung det Rechnungen aufgestellte Revisions-
Personal,
b.) den Rechnungs-Referenten, und
c.) das Collegium.
. 6.
Obllegenheiren des Revisions= Personals.
Bei dem Revisons-Böüreau der Ober-Rechnungs-Kammer werden die Geschäfee
nach den verschiedenen Verwaltungs-Zweigen unter die Revisoren vertheilt; die
zwei jüngeren führen daneben jährlich abwechselnd das Diarium. «
BeidemBekg-NaththeilendiebeidenskevisormoasGeschäftzugleichenTheii
len in der Art, daß die Geschaͤfts-Theile von Zeit zu Zeit und wenigstens alle drei
Jahre gewechselt werden.
Die Steuer-Rechnungs-Buͤreaux behalten ihre bisherige Einrichtung, wonach
sedem ein Ober, Revisor vorstehe.