Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

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und nachherige einjhrige Einschließung in ein JZwangs, Arbeitshaus er- 
kannt, auch wegen der Kosten und des Schadens-Ersatzes das Angemessene 
verfügt; und 
5. der zu Ludwigsburg in Verhaft und Untersuchung gekommene David Döbel, 
von Illingen, Oberamts Maulbronn, wegen mehrerer Diebstähle, worunter ein 
großer begriffen ist, auch wegen zu Schulden gebrachten Betirugs und afotischen 
rebenswandels, neben dem Kosten: und Schadens-Ersatz, mit fünfmonat li 
cher Vestungsstrafe belegt. 
Am 5. Nov. ist: 
4. gegen den zu Ludwigsburg verhaftet gewesenen Jakob Heinrich Weber, von 
Ellhofen) Oberamts Weinsberg, wegen dritten, sedoch kleinen Diebstahls, ne- 
ben Zuscheidung der Kosten und der Vergütung des verursachten Schadens, 
eine zehenmonaetliche Zuchthausstrafe und nachherige sechsmonatliche 
Reclusson in ein Zwangs,= Avbeitshaus ausgesprochen, 
5. der zu Rotweil in Verhaft gekommene Johannes Sppler) von Hôössingen, Ober-- 
amts Balingen, wegen vierten und zwar ausgezeichneten Diebstahls, neben der 
Bezahlung sämmtlicher Kosten und dem Ersatßze des erweislichen Schadens) zu 
einer achtzehenmonatlichen Vestungs, Urbeit, und nachheriger neun- 
monatlichen Einsperrung in ein JIwangs--Arbeitshaus, verurtheilt; und 
6. die zu Ludwigsburg in Untersuchung gekommene Heinrike Danzer von de, von 
dem Bezüchte einer qualifteirten Kuppelei zwar von der Instanz entbunden, 
hingegen wegen nachgefolgter Begünstigung der Hurerei ihrer Enkel-Tochter, 
und wegen eingestandenen Versuchs einer einfachen Kuppelei, neben Juscheidung 
eines verhältnißmäßigen Antheils an den Untersuchungs-Kosten, mit viermo, 
natlicher Zuchthauöstrafe belegt worden. 
Am 7. November wurde: 
7. gegen den zu Calw verhaftet gewesenen Georg Christoph Fischer, von Sbhau, 
sen, Oberames Nagold, wegen wiederholten Diebstahls, eine viermenat liche 
Zuchthausstcafe erkannt, auch wegen des Kosten= und Schadens-Ersatzes das 
Nothige verfügt. 
– 
AUm 1o November ist: 
3. Der #u Calw in Untersuchung gekommene Jung Michael Schanz, von Beihingen, 
Ooberamts Nagold) wegen wörtlicher Injurirung des Drts-Schultheißen und 
Unbottmäßigkeit gegen seine Orts= Obrigkeit unter thátlicher Mißhandlung des 
Dorfschügen, neben Bezahlang eines Antheils an den Untersuchungs-Kosten, 
mit viermonatlicher Bestungs-Ardit bestraft, und 
9. hegen den zu Urach verhaftet gewesenen Johann Georg Diegel, von Bezingen, 
Okeramts Reutlingen, wegen verübten großen Baum-Diebntahls, neben dem 
Ersatze seiner Arrest= Verpflegungs= und eines verhältaißmäßigen Antheils an
	        
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