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den Untersuchungs, Kosten auch der Vergütung des erweislichen Schadens, und
zwar unter soligaruscher Verbindlichk it mit seinen Mit chuldigen, eine halb-
stündige Ausstellung auf dle Schaur bülne mit aufgebeftetem Zectel „Jeld,
Dieb,“ und eine vietmonatliche Zuchthaus grafe erkannt worden.
Am :½2. Nov. wurde:
der zu Heilbronn in Vethaft und Untersuchung gekemmene Michael Baumei,
ster, von Soersberg) Oderomts Baocknang, wegen eines zum deiietenmal wieder
dolten Diebstahle 2c. neben dem Kosten= und Schadens, Ersatg, zu einer acht,
zehenmonatlichen Zuchtdaus= Strafe verurtheilt, und zugleich verordnet:
daß derselbe noch deren Einhung dis zu erprobter Aesserung, und wenigstens
auf die Dauer von sechs Monaten) in ein Zwange= Urbeitehaus eingesperrt
werden solle;
. gegen den zu Rottweil verhaftet gewesenen Matthdus Kramer, von Zimmern,
Oberomts Rottweil, wegen gefährlicher Verwurdung, neben Bezahlung der
Arrest= Verpflegungs= Unterwuchungs= und Cur-Kosten, eine zehe umonat,
liche Vestungs-Strafe, unter Vort#halt eines Straf-Zuslaßes, im Falle die
Verwundung einen bleibenden Schaden bringen sollte, ausgesprochen.
Am 14. Nov. ist:
der zu Ludwigsturg in Verhaft und. Untersuchung gekommene Christian Luille,
von Winzerhausen,) Oberamts Marbach, wegen qualtisicnten Dieb#tahle, neben
Juscheidung der Kosten, und dem Ersatze des erweislichen Schadens, mit vier,
mo natlicher Veslungs-Strase belegt,
gegen den zu Eßlingen verhaftet gewesenen Johonn Friedrich Zuimmermann,
von Bothnang, Amts-Ovberamts Stucrtgart, wegen wiederdolt begangenen Be-
trugs, neben dem Kosten= und Schadens-Ersaß, eine viermonatliche
Juchthaue-Strafe erkanne
. der zu Eßlingen verhaftete Michael Brommer, von Baihingen Amts, Ober-
Amts Strurtgart, wegen verübten Betrugs durch Fälschung, neben Zuscheid ung
der sämmtlichen Kesten, mit fünfmonatlicher Westungs- Arbeit bestraft, und
gegen den zu Heilbronn in Untersuchung gekommenen Michael Schrack von da,
wegen dritten, und zwar Feld-Diebstahls, neben Bezahlung der Kosten, und der
Ersat-Verbindlichkeit für den geslifteten Schaden, eine halbstündige Uus-
stellung auf die Schandbühne mit angehängtem Zettel: „Feld--Dieb“) und eine
sech smonatliche Zuchthaus, Strafe ausgesprochen, und zugleich verordnet wor,
den: daß der gedachte Schrock nach deren Erstebung bis zu erprobter Besserung,
wenigstens aber auf die Dauer von drei Monaten, in ein Zwangs= Arbeitshaus
eingesperrt werden solle.
Am 17. Rov. wur de:
der zu Rotweil verhaftet gewesene Johann Nepomuk Brenner) von Schwen