Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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gebrachk  und  ohne  Rücksicht  auf  ihre  Tüchtigkeit  oder  Untüchtigkeit,  und  zwar  nach
dem  Grade  ihrer  Verschuldung  mic  ei###r  um  ein  oder  mehrere  Jahre  eihöhren  Kapitulations.
  Zeit  persönlich  unter  das  Militär  eingetheilt,  auch  bei  den  Regimentern.
nicht  in  Urlaub  gelassen,  und  im  Fall  der  Untüchtigkeit  bei  dem  Garnisons-Batatllon
zu  Hohen,  Asperg  zu  besondern  Diensten  verwendet  werden.

Die  betreffenden  Militär-Pflichtigen  haben  es  daher  sich  selbst  zuzuschreiben,  wenn.
sie  diesem  Aufrufe  nicht  Folge  leisten  und  dadurch  in  sene  Rechts-Nachtheile  verfallen.
Stuttgart  den  3s#z.  Det.  1878.  Königl.  Rekrutirungs-Commission

Die  im  Jahr  1818.  vorgekommenen  Verehlichungen  eremter  Personen  und  die  Fertigung  deren
Zubringens-Inventarien  betressend.

Da  mehrere  Oberämter  des  Reckar-Kreises  den  vorgeschriebenen  Jahrs,Beriche
über  die  im  Jahr  1613.  in  ihrem  Ortsbezirke  vorgekommenen  Berehlichuungen  exemter
Persenen,  und  die  Fertigung  deren  Jubringens,  Inventarien  noch  nicht  erstartet
haben,  so  werden  selbige  zur  Gusenduns  dieses  Jahrsberichtes  unter  Hinweisung  auf
die  General,  Verordnung  vom  z0  Dez.  1816.  binnen  eines  Termins  von  24.  Tagen
aufgefordert.  Sßlingen  den  16.  Januar  1819.

Pupillen,  Senat  des  Königl.  Gerichts-Hofes  für  den  NReckar-Kreis.
·  s  Huber.
Straf-Erkenntnigß.

Auf  eine  von  dem  Oberamtmann  Mögling  zu  Heidenbeim  erhobene  Beschwerde
und  Rdeshalb  eingeleitete  Untersuchung,  wurde  gegen  den  Advocaten  Schübler  zu,
Stutegart)  als  Redakteur  der  Jiitschrift  „Volksfreund  aus  Schwaben  /von  dem  Criminal-Senat
  des  Königlichen  Gerichtshofs  für  den  Jaxt-Kreis  heute  das  Erkenntniß  gefällt:

daß  ermeldter  Advocak  Schübler  wegen  des  in  dem  43.  Bkatte  des  Wolks-Efreundes
  aus  Schwaben  enthaltenen,  von  Heidenheim  im  Juli  1818.  datirten,
  injuridsen,  großentheils  von  ihm,  Schübler,  selbst  herrührenden  Auf,
satzes  neben  Bezahlung  der  Untersuchungs-Kosten  eine  Gelbstrafe  von
J  ünfzehen  Reichsthallern  "
’»"-tsusiokiegen«shdbe,uns-diesesStraf-Erkenntnis-durch-dasStaate-undRe-J.--".Igi·ettmgs-BlattzciröffentlichenKundegcbcachmvetdessolle.

-Cllw"«ngendeusg.Januakusw«-·  .
·"-  Criminal,  Senat  des  Khnigl.  Gerichtshofs  ür  den  Jaxt.  Kreis.
'  Eyb.

Diejenige  Oberamts,  Liitungen  d#s  Wohlthätigkeics  =  Vereins,  welche  mit  Einsendnug
  #r  wurch  ein  Cirkular  vom  8.  Dez.  vorigen  Jahrs  verlangten  tabellarischen
Norizon  noch  im  Rückstande  fid,  werden  an  deren  möglichst  baldige  Einsendung
erinnert:  Scungam  dem  29.  Januar:n#ß#9.6  .  -

«  1  Centralleitung  des  Wohlthätigkeits=  Vereins.