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Juchthausstrafe auch nachheriger achtmonatlicher Reclusson in ein Jwangs=
Arbeitshaus;
5) dessen Mitschuldige, Juliane Dorothee Hoch, von Mußberg, Amts-Oberamts
Stuttegart aber) wegen Concubinats, und mehrerer ausgezeichneter Diebstähle
zu einer halbstündigen UussteÜung mit der Geige) und zu viermo“
natlicher Zuchthausstrafe auch nachheriger zweimonatlicher Einsper-
rung in ein Zwangs= Arbeitshaus; und
c) der in diese Untersuchung mit verwickelte Heinrich Niebergall) ve
Stuttgare, wegen wiederholter ausgezeichnerer Diebstähle, zu einer halb,
stündigen Ausstellung auf dle Schandbühne mit angehefteteim Fettel:
JFeld-Dieb)“ und zu sech smonctlicher Juchthausstrafe, auch nach=
deriger dreimonartlicher Reclusion in ein Zwangs= Urbeitshaus verur-
theilt, und jedem dieser drei Inquisiten der Ersatz seiner Arrest, Verpflegungs-
und ein Drittel der Untersuchungs-Kosten, se wie die Vergütung des verur,
sachten Schadens zuerkannt.
gegen den zu Besigheim in Unrersuchung gekommenen Einst Schön huc, vos
Laufen, wegen boshafter Eigenthums- Beschädigung durch Reben, Abschneiden
neben dem Kosten, und Schadens, Ersatz, eine föonfmonatliche Zuchchaus=
strafe nebst Willkomm und Abschied ausgesprochen, und zugleich verordnet"
daß derselbe nach erstandener Zuchthausstrafe auf die Dauer von drei Monaten
in einem Jwangs-Arbeitshause verwahrt werden solle.
Am 5. Jan. ist:
. der zu Eßlingen verhaftet gewesene Christoph Friderich Vost, von Rellingen,
Oberamts Sßlingen) wegen dritten Diebstahls, neben Bezahlung sämmtlicher
Kosten und Vergütung des erweislichen Schadens, mit #injähriser
Bestungs- Arbeit und nachheriger sechsmonarlicher Reclufoon in ein Zwangs-
Arbeitshaus bestraft; ' . -
.gegendeasuBesigbeiminllukeksuchnnggekommenensakobFriedrichMaikr-
von Gruppenbach) wegen Injurien und Unterschlagungen, neben Zuscheidung
der Kosten und dem Ersaßte des verursachten Schadens, eine viermonatliche
Westungsstrafe erkoannt; *-
der zu Eßlingen verhafter gewesene Johann Georg Bildlingmaier, von
Faurndau, Oberamts Göppingen, wegen dritter, wenn gleich kleiner, jedoch
ausgezeichneter Diebstähle, neben dem Kosten, und Schadens, Ersas, zu ein,
sähriger Juchthausstrafe und nachheriger sechsmo natlicher Einsperrung
in ein ZJwangs, Arbeitshaus verurtheilt; und «
.gegenvmsuEßlingeainllmetsuchunggökommenenAndreasRothvol-f Plat-
tenhart, Amts · Oberamts Stuttgart, wegen Holz-Excesses und dabei verübter
Widersehlichkeit gegen einen Forst, Officianren, nedben Bezahlung sämmtliche
Rostrn, eine viermonatliche Bestungsstrafe ausgesprochen worden.