Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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Juchthausstrafe auch nachheriger achtmonatlicher Reclusson in ein Jwangs= 
Arbeitshaus; 
5) dessen Mitschuldige, Juliane Dorothee Hoch, von Mußberg, Amts-Oberamts 
Stuttegart aber) wegen Concubinats, und mehrerer ausgezeichneter Diebstähle 
zu einer halbstündigen UussteÜung mit der Geige) und zu viermo“ 
natlicher Zuchthausstrafe auch nachheriger zweimonatlicher Einsper- 
rung in ein Zwangs= Arbeitshaus; und 
c) der in diese Untersuchung mit verwickelte Heinrich Niebergall) ve 
Stuttgare, wegen wiederholter ausgezeichnerer Diebstähle, zu einer halb, 
stündigen Ausstellung auf dle Schandbühne mit angehefteteim Fettel: 
JFeld-Dieb)“ und zu sech smonctlicher Juchthausstrafe, auch nach= 
deriger dreimonartlicher Reclusion in ein Zwangs= Urbeitshaus verur- 
theilt, und jedem dieser drei Inquisiten der Ersatz seiner Arrest, Verpflegungs- 
und ein Drittel der Untersuchungs-Kosten, se wie die Vergütung des verur, 
sachten Schadens zuerkannt. 
gegen den zu Besigheim in Unrersuchung gekommenen Einst Schön huc, vos 
Laufen, wegen boshafter Eigenthums- Beschädigung durch Reben, Abschneiden 
neben dem Kosten, und Schadens, Ersatz, eine föonfmonatliche Zuchchaus= 
strafe nebst Willkomm und Abschied ausgesprochen, und zugleich verordnet" 
daß derselbe nach erstandener Zuchthausstrafe auf die Dauer von drei Monaten 
in einem Jwangs-Arbeitshause verwahrt werden solle. 
Am 5. Jan. ist: 
. der zu Eßlingen verhaftet gewesene Christoph Friderich Vost, von Rellingen, 
Oberamts Sßlingen) wegen dritten Diebstahls, neben Bezahlung sämmtlicher 
Kosten und Vergütung des erweislichen Schadens, mit #injähriser 
Bestungs- Arbeit und nachheriger sechsmonarlicher Reclufoon in ein Zwangs- 
Arbeitshaus bestraft; ' . - 
.gegendeasuBesigbeiminllukeksuchnnggekommenensakobFriedrichMaikr- 
von Gruppenbach) wegen Injurien und Unterschlagungen, neben Zuscheidung 
der Kosten und dem Ersaßte des verursachten Schadens, eine viermonatliche 
Westungsstrafe erkoannt; *- 
der zu Eßlingen verhafter gewesene Johann Georg Bildlingmaier, von 
Faurndau, Oberamts Göppingen, wegen dritter, wenn gleich kleiner, jedoch 
ausgezeichneter Diebstähle, neben dem Kosten, und Schadens, Ersas, zu ein, 
sähriger Juchthausstrafe und nachheriger sechsmo natlicher Einsperrung 
in ein ZJwangs, Arbeitshaus verurtheilt; und « 
.gegenvmsuEßlingeainllmetsuchunggökommenenAndreasRothvol-f Plat- 
tenhart, Amts · Oberamts Stuttgart, wegen Holz-Excesses und dabei verübter 
Widersehlichkeit gegen einen Forst, Officianren, nedben Bezahlung sämmtliche 
Rostrn, eine viermonatliche Bestungsstrafe ausgesprochen worden.
	        
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