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Am 12. Jon. wurde: «
7.diezuLudwigcbutgverhaftetgeweseueMargaketheGebhatdt,vonStuttgatt-.
wegeuwiedekholterHarekeiinderResioetmaebenZuscheidungvecKostes,
mit einer sechsmonatlichen Zuchthausstrafe belegt.
Am 14. Jan. ist:
8. gegen die zu Leonberg in Verhaft gekommene Rosine Elfaͤsser, von Getlingen,
wegen dricten Diebstahls, neben dem Kosten= und Schadens. Ersaß eine sechs-
monatliche Fuchtdausstrafe erkannt, und zugleich verordnet worden: daß die-
lelbe nach deren Erstehung auf die Dauer von drei Monaten, in ein Zwangs=
Arbeitshaus eingesperrt werden solle. ·
Am 19. Jan. wurde:
9. die zu Heilbronn in Verhaft gewesene Josephe Lang, von Kirchheim, Ober-
amts Neresheim, wegen Wagabundität und fortgesetzter kleiner, jedoch zum.
Theil ausgezeichneter Diebstähle, neben Bekahlung ihrer Arrest= Verpfleguags-
und der Untersuchunges-Kosten, ouch der Vergütung des erweislichen Schadens,
mit einer fünfmonatlichen Zuchrhaus= Arbeit bestraft. ·
Am-8.J"qn.ist:s
10. gegen den zu Stuttgart in Verhaft gekommenen Christian Friedrich Hauber,
von da, wegen Diebstahls und mehrerer Betruͤgereien, neben dem Kosten-
und Schadens= Ersatz, eine viermonatliche Vestungsstrafe ausgesprochen
worden.
2. Civil, Senat.
Am 4. Jan wurde:
1. in der Appellations-Sache von dem Stadegericht zu Stuttgart, zwischen dem
dertigen Schustermeister Gottlieb Kühner, Beklagten) Anten, und dem Schu-
stermeister Jung Jakob Kornbrust zu Vaihingen, Kläger, Acen, die Erfüllung
eines Schuhlieferungs-Accords berreffend, auf Bestätigung des unterrichterlichen
Urtheils unter Vergleichung der Kosten der Appellations-Instanz, erkannt; und
2. in der U#reliacione Gach von dem Oberamtsgericht zu Ludwigsburg, zwischen
dem Bauern Sebastian Lehrmann in Thamm, jest dessen Erben, Beklagten,
Anten, und dem Küfer Jakob Fellger, von Sretten, Oberamts Kannstadt, Klä-
ger, Aten, die Ausfolge eines pflegschaftlichen Bermögens betreffend, die Beru-
fung sowohl wegen Versäumnisses in den Appellations-Förmlichkeiten) als auch
wegen Mangels an einer gegründeten Beschwerde; von Amtswegen verworfen
und die UAppellanten in den Ersaß der Kosten dieser Instanz verurcheilt.
AmB. Jan. ist:
3. in der Appellations Sache von dem Oberamts-Gericht zu Heilbronn, zwischen den