Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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ausgeseichnenen Dieostahls, neben Ersatz des Schadens und Bezahlung seiner 
N;Azungs= und örel der Untersuchungs Kosten, zu viermanatlicher 
Vestungsstrafe verurtheilt worden. " 
Am 10. Zebr. wurde: 
J. nach gepflogener Communikation mit der Justiz-Sektion des Koͤniglichen Kriegs- 
Departements, der beurlaubte Soldat, Michael Gräber, von Mittelbach, 
Oberamts Gerabronn, wegen Theilnahme an einem aualisicirten Diebstahl, 
neben Ecsatz des Schadens, unter folidarischer Verbindlichkeit und Bezahlung 
seiner Arrest- Azungs- und 2A2tel der Untersuchungs-Kosten, mit sechsmonat. 
licher Bestungs, Strafe beiegt. 
Am 15. Febr. wurde verurtheilt: 
8. der zu Hall in Untersuchung gekommene Andreas Binder, von Hinteruhlberg, 
Oberamts Crailsheim) wegen zweier Diebstáhle) wovon der eine groß und un- 
ter erschwerenden Umständen begangen worden ist, neben dem Kosten, und 
Schadens, Ersa) mit Einrechnung eines Theils seines erstandenen Arrests, zu 
fünfmonatlicher Bestungs-UArbeit; 
. Bernhard Hartmann, von Bargau Oberamts Gmünd, wegen großen Cassen- 
Rests und Fälschung, neben Cassation von seiner Bürgermeister, Stelle und Un- 
f4biskeits-Erklärung zu fernerer Bekleidung eines öffentlichen Amts, auch Ver- 
sellung in den Kosten= und Schadens, Sesas, zu einjähriger Juchchaus“ 
rbeit. 
Am 235. Febr. ist: 
10. Jakob Einoͤder, von Oggenhausen, Oberamts Heidenheim, wegen wiederheol“ 
ter gefadhrlicher, theils ausgezeichnecer) theils qualiffeirter Diebstähle neben 
Bezahlung seiner Arrest= Azungs= und A/#tel der Untersuchungs= Kosten) auch 
Ersat des Schadens) mit achtzehenmonatlicher Bestungsstrafe; 
11. a) der zu Aalen in Untersuchung gekommene Carl Anton Mayer) von 
Hohlheim, Kdnigl. Baierischen Landgerichts Nördlingen, wegen großen und 
qualifficirten Diebstahls und eines kleinen Diebstahls, neben Ersatz ves Scha- 
dens unter solidarischer Verbindlichkeit, auch Bezahlung seiner Uerest., und 
½# ötel der Untersuchungs-Kosten, mit sech smonatlicher JZuchthausstrafe 
und nachheriger Ausweifung aus den Königlichen Staaten; 
b) Lorenz Junker, von Dorfmerkingen) Oberants Neresheim) wegen großen, 
qualisscireen und wiederholten Diebstahls, neben Ersaßt des Schadens unter so- 
kdarischer Verbindlichkeit mit Mayer, und neben Bezahlung seiner Arrest= 
und 1/Grel der Untersuchungs-Kosten, mit zehenmonatlicher Bestungsstrafez 
12. Anton Wagner, von Thalacker, Oberamts Leutkirch, wegen eines in Gemein- 
schaft veräbten großen, wiederholten Diebstahls, neben Ersatz des Schadens
	        
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