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Am 5. April ist:
3. Jakob Ruoff, von Winzeln, Oberamts Oberndorf, wegen aqualifleirten Hausfrie,
dens,= Bruchs, verbunden mit Köôperverletzung), sodann wegen groker Mißhand=
lung des Bürgers Joseph Schmid in Winzeln, so wie wegen au elchneten
Diebstahls und Gewehrverheimlichung, unter Einrechnung eines Theus s#e#es
Arrestes zur Strase, mit neunmovatlicher Bestungs= Arbeit besiraft und
in seine Verhaftkosten, auch in angemessene Theile der Untersuchungs-Kosten ver-
urtheilt worden. "
, Amtsöhmlichethssgewurdu «
4. gegen den ledigen Johann Martin Roth, von Hausen an der Lauchert, Ober-
amts Reutlingen, wegen wiederholten Concudinats und Vagirens, neben Verur-
theilung in seine Arreste und 3/8 der Untersuchungs-Kosten eine vier und ein
dalb monnarliche Bestungs= Arbeitstrafe erkannr.
An eben diesem· Tae wurde:
5: Andreas Schaber, von Tübingen, wegen Widerseßlichkeit gegen die Obrigkeit durch
thäátliche Mißhandlung des zu Volliiehung eines magtstrattschen Beschlusses abge-
ordneten Polizei-Soldaten, sodann wegen ausgestofrner Schimpfwote gegen
seine Obrigkeit, ferner wegen Beherbergung liederlicher Dirnen, und eydlich
wegen muthwilligen Verderbens des Gefängnisses, neben der bereits vom Ma-
gistrat verfügten Entfernung von der Stelle eines Hochwächters, zu einer vier=
mongatlichen Zuachthausstrafe, und nicht nur in sämtliche Untersuchungs-
sondern auch in die durch seine thätliche Mißhandlung verurfachten Kur, Kosten, so wie
zum Ersaz des durch Verderben des Gefängnisses angerichteten Schadens verurtheilt.
Am 15. Apeil ist:
6. gegen Jakobine Faist, von Neichenbach, Oberamts Neuenbürg, wegen ehebrecheri-
schen Concubinaks, dann wegen zweiten und dritten Scortations-Vergehens, eine
viermonatliche Juchthausstrafe, neben der Verbindlichkeit zu dem Ersah ihrer
Trrest,= Azungs, und der hälftigen Untersuchungs, Kosten; und
7. gegen den zu Rortweil in Verhaft und Untersuchung gekommenen Johann Lech-
leitner, von Nußbach im Großherzoglich Badenschen Bezirksamt Appemweiher,
wegen verschuldeter Tödtung des achtjährigen Sohns des Kaufmanns Gesner
von Nottweil, unter Sinrechnung zweier Monate des erstandenen Arrests eine
sechzehnmonatliche Bestungs-Urbeitsstrafe und nachherige Audweisung aus
dem Königreich, auch die Werbindlichkeit zum Erfatz sämtlicher Arrest und Un,
tersuchungs= Kosten erkannt worden.
Am 19. April wurde:
8. gegen den bereits zu Folge Erkenntnisses vom 13. Januar 18:0. (Staats, und
Regierungs-Blatt Nro. 13.) im Zuchthause zu Gotteszell befindlicken alt Con-
tad Traub, Snicker zu Herrenberg, auf eine bei dem Oberamt daselost statc,