Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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Am 5. April ist: 
3. Jakob Ruoff, von Winzeln, Oberamts Oberndorf, wegen aqualifleirten Hausfrie, 
dens,= Bruchs, verbunden mit Köôperverletzung), sodann wegen groker Mißhand= 
lung des Bürgers Joseph Schmid in Winzeln, so wie wegen au elchneten 
Diebstahls und Gewehrverheimlichung, unter Einrechnung eines Theus s#e#es 
Arrestes zur Strase, mit neunmovatlicher Bestungs= Arbeit besiraft und 
in seine Verhaftkosten, auch in angemessene Theile der Untersuchungs-Kosten ver- 
urtheilt worden. " 
, Amtsöhmlichethssgewurdu « 
4. gegen den ledigen Johann Martin Roth, von Hausen an der Lauchert, Ober- 
amts Reutlingen, wegen wiederholten Concudinats und Vagirens, neben Verur- 
theilung in seine Arreste und 3/8 der Untersuchungs-Kosten eine vier und ein 
dalb monnarliche Bestungs= Arbeitstrafe erkannr. 
An eben diesem· Tae wurde: 
5: Andreas Schaber, von Tübingen, wegen Widerseßlichkeit gegen die Obrigkeit durch 
thäátliche Mißhandlung des zu Volliiehung eines magtstrattschen Beschlusses abge- 
ordneten Polizei-Soldaten, sodann wegen ausgestofrner Schimpfwote gegen 
seine Obrigkeit, ferner wegen Beherbergung liederlicher Dirnen, und eydlich 
wegen muthwilligen Verderbens des Gefängnisses, neben der bereits vom Ma- 
gistrat verfügten Entfernung von der Stelle eines Hochwächters, zu einer vier= 
mongatlichen Zuachthausstrafe, und nicht nur in sämtliche Untersuchungs- 
sondern auch in die durch seine thätliche Mißhandlung verurfachten Kur, Kosten, so wie 
zum Ersaz des durch Verderben des Gefängnisses angerichteten Schadens verurtheilt. 
Am 15. Apeil ist: 
6. gegen Jakobine Faist, von Neichenbach, Oberamts Neuenbürg, wegen ehebrecheri- 
schen Concubinaks, dann wegen zweiten und dritten Scortations-Vergehens, eine 
viermonatliche Juchthausstrafe, neben der Verbindlichkeit zu dem Ersah ihrer 
Trrest,= Azungs, und der hälftigen Untersuchungs, Kosten; und 
7. gegen den zu Rortweil in Verhaft und Untersuchung gekommenen Johann Lech- 
leitner, von Nußbach im Großherzoglich Badenschen Bezirksamt Appemweiher, 
wegen verschuldeter Tödtung des achtjährigen Sohns des Kaufmanns Gesner 
von Nottweil, unter Sinrechnung zweier Monate des erstandenen Arrests eine 
sechzehnmonatliche Bestungs-Urbeitsstrafe und nachherige Audweisung aus 
dem Königreich, auch die Werbindlichkeit zum Erfatz sämtlicher Arrest und Un, 
tersuchungs= Kosten erkannt worden. 
Am 19. April wurde: 
8. gegen den bereits zu Folge Erkenntnisses vom 13. Januar 18:0. (Staats, und 
Regierungs-Blatt Nro. 13.) im Zuchthause zu Gotteszell befindlicken alt Con- 
tad Traub, Snicker zu Herrenberg, auf eine bei dem Oberamt daselost statc,
	        
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