Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

Aal, 
schäftigung: verurtheilt; unter Vorbehalt eines Strafjusaßes falls eine Vermehr 
rung des bis jest erschienenen effektiven Kassen = Rests ferner erhohen werden- 
sollre. 
Am — 5 
A. der zu Herrenberg verhaftete Coönrad Schmid, von Entring#, wegen mehrerer- 
wiederholter Diebstähle, worunter ein ausgezeichneter und in Genossenschafe 
verübter begriffen.) neben der Werbindlichkeit zum Ersatz des Schadens und 
seiner Urrest., Azungs #so wie eines augemessenen Theils der Untersuchungs- 
4* NKosten) mit einer fünfmonatlichen Zuchthausstrafe und nachheriger dreie- 
monatlichen Einschließung, in ein Zwangs, Arbeitshaus belegt worden. 
Am 24. Mai wurbden: 
folgenbe zu Rottweil in Verhafe und Untersuchung gekommene Personen zu den 
hienach bemerkten Strafen verurtheilt, als: 
a.) die Ebefrau des Sigmund- Burry, von Dunningen, Theresia, wegen Theil- 
nahme an dem Münzverbrechen der Glockengießer Grüninger zu Billingen, 
wegen vorangegangener Theilnahme an dem Münzungsversuch ihres Mannes. 
und wegen eines,, mittelst Ausgabe zweier falschen Thaler, verübten Betrugse- 
unter. Sinrechnung eines Theils des. erstandenen Arrests,) noch zu. einjah-- 
riger Jachthausstrafe ꝛe. # 
ßb) Ehristjan Behrle, Gürtler von Rottweil) wegen theils entfernter theile 
naher Münzungsversuche, so wie wegen Mitwissenschaft von dem verbrecheri- 
schen Varkehr, des Sigmund Burry mit Falschmänzern, dann wegen Beis- 
hülfe zu dem Münzungsversuche desselben) ferner wegen Annahme eines Münz- 
stempels zur Ausbesserung 2c. unter Surechnung eines Theils des erstande- 
nen Arrests noch zu zwei und ein halbsähriger Zuchehausstrafe; 
c.) Andreas Schchter , von Teufen, wegen Wissenschaft von dem Münzven- 
brechen der Glockengießer Grüninger und von dem verbrecherischen Verkehr 
des Sigmuny Burry mit denselben, donn wegen Theilnahme am Münzver- 
brechen, auch wegen begangener Scortatien unter Einrechnung eines Theils- 
des erstandenen Arrests, noch zu zwei und ein halbjähriger Zucht- 
hausstrafe; 
d.) Michael Bächle, von Mariazell, Oberamts Oberndorf, wegen Wissen- 
schaft von dem verbrechrrischen Verkehr des Sigmund Burry mit Falschmün- 
dern, wegen mittelbarer Theilnahme an dem Münzverbrechen desselben, auch 
wegen Ansgabe erhalcener falscher Sechser zu zwei und ein halb] ähri? 
er. Zuchthausstrafe; « 
a)ohnnnesLang·enbach«er«,,von-Mdriasell·,wegen-mittelbare-Theilnahm- 
anMünzvctbrechknmeinun-d«eitihsalbiädkigekZuchxhausstkafe;. 
15)PhilippSchleich",vonDvnvingen",wegen·Mitwissenschaftdont-einver- 
brecherischen Verkehr des Siemund Burry mit Falschmünzern und von dem-
	        
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