Am 16. März wurde:
5. Frledrich Gumpper, von Mezingen,
Oberamts Urach, wegen großen Dieb-
Kahls, neben der Verbindlichkeit zu Er-
stattung sämtlicher Untersuchungskosten
mit einer viermonatlichen Festungs-
Arbeitstrafe belegt.
Am 33. Mätz ist:
4. egen den Schullehrer Carl Frie-
drich Gall, von Dennach, Oberamts
Neueobärg, erkannt worden, daß der-
selbe zwar rücksichtlich der ihm angeschul-
digten unzüchtigen Angriffe auf die ihm
anvertraute Schülerinnen während des
Schulhaltens von der Instanz entbunden
seon, und die demselben von zwei ledi-
ten Weibspersonen zur Last gelegten Un-
lwuchts-Versuche als unerwiesen beruhen,
dagegen Gall wegen nächtlichen Zuwan-
delns zu einer verrufenen Dirne, so wie
wegen unzüchtiger Angriffe auf elne an-
dere Welbsperson., welcher beider Ver-
gehen er in Rechten für Aberführt ange-
nommen wurde, von der Stelle eines
•Mientlichen Lehrers entfernt, zu Beklei,
dung eines Lehramtes ferner für unfähig
erklé#rt, auch zu Tragung sämtlicher Un-
tersuchungskosten verbunden seyn solle.
Am 27. Mérz wurde:
5. der zu Nagold in Untersuchung ge-
- kmmene Korbmacher und Hefenbinder
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Geora Martin Waldel, von Oberlin-
genhard, Oberamts Neuenbuͤrtzz, wegen
wlederholten Vagirens und fortgesetzten
Concublnat#s, neben der Werbindlichkeit
zu Erstattung selner Haft = und dei
Hälfte der Untersuchungskosten zu einer
viermonatlichen Zuchthausstrafe ver-
urtheilt, nach deren Erstehung er unter
genaue ortspolizelliche Aufslcht gestellt
werden soll;
6. Joseph Wirtble, von Horgen, Ober-
amts Rortweil, wegen thötlicher Wider-
seplichkeit gegen den ihn transportiren-
gen Gensd'armen, auch ausgestoßener
grober Schimpfreden öber das Oberamt
und gegen den Gensdfarmen, neben Er-
stattung seiner Arrest= Azungs= und
Untersuchungskosten zu einer dreimo-=
natlichen Zuchthausstrafe mit Will-
komm verurtheilt.
Am 29. Méz ist:
7. auf die von der vormaligen Kiöniglichen
Stener-Sektlon angeordnete und durch
elne eigene Justlz-Commissson reassumir-
te zu Sulz stattgehabte Untersuchung,
der Advokat Römer in Sulz wegen
Umeerschlebung erdichteter Rechnungs-=
Manualien au die Stelle der ihm von
der Untersuchungs-Commisston retrodir=
ten schten, unbefugter Vernichtung des
im nach de#ren Requisttlon durch die