Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

b. Carl Lupp, von Tübingen, wegen Wi- 
– 
dersetzlichkeit gegen das Polizei-Personal 
und verübter schwerer Real-Injurien 
gegen elnen Stadtsoldaten, neben der 
Verbindlichkelt zu Vergütung der Un- 
kosten mit viermonatlicher Festungs- 
Arbeitsstrafe belegt worden. 
Am 14. April wurde: 
. der zu Herrenberg in Untersuchung ge- 
kommene Johann Martin Knecht, von 
Dörnach, Oberamts Tübingen, wegen 
dritten großen und gualisiziktten Dieb- 
stabls, neben der Verblndlichkelt zum 
Crsatz des Schadens und zu Erstattung 
seiner Arrest= Azungs= und sämtlicher 
Untersuchungskosten zu zweljährisger 
Zuchthausstrafe mit derbem Willkomm, 
und zu nachheriger wenigstens einjäh- 
riger Einsperrung in ein Zwangs-Ar- 
beitshaus verurthellt; 
8. der suspendirte Sttlftungs.= Rechnungs- 
Reolser Rerer zu Horb, wegen olel- 
fältiger Verletzung wesentlicher Amts- 
Pflichten durch Erstattung falscher Ar- 
belts-Rapporte und Rechnungs-Zustands- 
Berlchte, welche sich derselbe zur Be- 
deckung der ihm weiter zur Last fallen- 
den, der erhaltenen Warnungen und 
Zurechtweisungen ungeachtet fortgesetzten 
unverantwortlichen Verscumnisse und gro- 
ben Fahrläßlekeirn lm Di#nste erlaubt 
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bat, dann wegen anderer grober Unord- 
nungen, womit er geständlgermeßen zum 
Theil die gleiche Taͤuschung der vorgt- 
setzten Behoͤrden uͤber den Zustand seiner 
Prob--Geschaͤfte und die Hintertrelbung 
ihrer zweckmaͤßigen Anordnungen versucht 
bat, neben der Berbindlichkeit zu den- 
jenigen Ersatz-Leistungen, welche von der 
competenten Administratio-Behdrde wer- 
den bestimmt werden, unter Vorbehalt 
eines Straf-Zusatzes für den Fall, daß 
sich noch ein durch seln Verschulden den 
Stüftungen zugegangener und durch die 
inbehaltene Besoldung nicht verglichene 
bedeutender Schaden ergeben sollte, mit 
Entlassung von seinem Amte und Un- 
fähigkelts-Erklärung zu Bekleidung elner 
bihern aufsehenden und selbstständigen 
Stelle bestraft, auch in sämtliche Unter- 
suchungskosten verurtheilt; 
9, der vormallge Freiherrlich von Uechtriy'sche 
Dlatzmelster Johann Baptist Rapp, von 
Schramberg, Oberamts Oberndorf, 
wegen Unterschlagung einer bedeutenden 
Summe ihm zur Verwaltung anvertrau- 
ten Geldes mit Rücksicht auf einige lhm 
zu statten kommende mildernde Umstän- 
de, neben der Verbindlichkeit zum vollen 
Schadens-Ersatz und zu Erstattung der 
Untersuchungskosten, mit soch smonat- 
licher Festungs-Arbeitstrafe bolegt.
	        
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