Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

166 
tersuchung standi, weogen eines großen 
und unter erschwerenden Umständen be- 
gangenen Geld--Diebstahls, eines einfa- 
chen und greßen, . jedoch aus elgener 
Neue restituirten, und wetzen olnes klei- 
nen einfachen und wiederersetzten Uhren- 
DiebKahls, neben Vrrurtheilung zum 
Kosten= und Schadens-Ersatge, eine 
echemonatliche. Zuchibaus sirofe zu 
Markgrdningen erkannt. · 
Am- . April# iste 
&din der ven dem. Oberamtsgerichte Rled- 
lingen geführten, durch Erkenntnig vom 
15. März Dieses: Jahrs) (Staats= und 
Reg. BlastS. y) abgeurtheilten 
Untetsuchungssache, den Matheus Vol- 
Ddnaner y von Zizenhaufen, und Con- 
serten betressend“ gegen. Joseph Kellere 
mann, von Utenweller## wogen, Mit- 
wissenschaft und nachgrfolgter Theilwahme 
eeinem klelnen Dlebstahl, dann megen 
der an tiner Streif-Mannschaft in-Ge- 
nossenschaft und mit thätlicher Mißhand= 
lung veräbter Widerfetzlichkeit, neben 
Verurtheilung in die durch letztere ver- 
ursachten etwalgem Hellungskosten unter 
folidarischer Berbindlichkeit, so- wie in- 
seine eigenen Arrest= und Azungskosten, 
eine Festungsstrafe-von sechs und einem: 
helben Menat# ausgesprochen werden 
Er. Kuul. Majestät.paben jedoch auf 
den beshalb erstatteten Vorerng n Wetz“ 
ver Gnade zu genehmigen geruht, daß dieset 
Spwafe in eine Zwangs-Arbeitshausstrafe 
von. glelcher Dauer- verwandelt sepn soll. 
Ferner ist 
c9. Jolepp, Ege, vom Pfienstetten, nel. 
cher bel dem Oberamtögerichte Ulm. In: 
Untersuchung. kam, wegen kleinen einfa- 
chen und efeten, aber im rechtlichen. 
Sinne dritien Dlebstahls, neben Zu- 
scheidung der Untersuchungskosten, zu 
einer sechsmonatlichen Festungs-Ar- 
beitsstrafe und nachheriger Einsperrung: 
in dem Zwangs- Arbeĩlahause in Ulm, 
wenigstens aouf die Danet vom dret- 
Monaten, verurthellt; 
r#6. gegen den bei vbem Oberamisgerichte 
Ebingen in Untersuchung gekommenem 
Gemeinde= und Holligenpsteger Joseph 
Magler, von Grunzheim, wegen- ch 
zu Schulden gebrachtet Faͤlschung des 
Gerichts- Protokolls, und hierdurch vomn: 
ihm, als Gerichtsschrelber, begangenem: 
Dienstvergehens) unzer Verfällung im 
saͤmtliche Kosten, neben Cassation von- 
felnen Aem tern und Unfablg« 
ketts. Erklärusg zu jedem dffent- 
luchen Amte, eine Festungs-Arbels- 
strafe von sechs Wochen msi ange- 
messener- Beschaͤftigung erkannt;; 
A4. der Zoll-und. Acclse- — * 
IT
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.