Nro. 1.
Königlich-Württembergisches
Staats= und Regierungs-Blak!.
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Freitag, den 7. Januar 1820.
Die künfrige Einrichtung des Staats = und Regirungs-Blatts betressend.
Durch höchstes Dekret vom 2. December v. J. haben Se. Königl. Majestär bie Tren-
ung der Jurelligenz-Nachrichten von dem etgentlichen Reglerungsblatre genchmigt und diesem ge-
mäs gnödigst vererdnen, daß nur dasjenige, was von den höhern Behörden im Gebiere der Gesetz-
gebung und Staats-Berwaltung ausgehet, Gegenstand des Staats= und Regierungs-Blarr sey,
alles aber, was die niedern Behörden zu verfügen, und oft blos auszuschreiben haben, oder Pri-
vatintereffe betreffende Bekanntmachungen (letztere gegen die gewöhnlichen Insertionsgebühren) in
einem besonder:. Intelligenz-Blakte, als Beilate zum Staats= und Regierangs-Blane, getreuns
von demselden und in besondern Rummern, zum Druck gebracht werden soll.
1 Uunmittelbare Kinisliche Dekrete.
Dienuft-Nachrichten.
S. Könlgk. Majestst haben vermige öle erledigke Pfarrel Ohnastetten, Dekenats
boch ster Entschließungen vom :4. Dec. 2.J. Urach, dem Pfarroikar Ellkert in Nagold
die erledigte Pfarrei Malmsheim, Dekanats gndigst übertragen 3
reenberg, dem Pfarrer Meyer zu Bronn- sedann umerm 24. Dec. dem Ansuchen
weiler, Dekanats Reutlingen, und des Pfarrers Christmann in Gruibingen,