Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

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Nrö. 35. 
Königlich-Württembergisches 
Staats= und Regierungs-Blakt. 
Freitag den 50. Juni 1620. 
  
  
1. Unmittelbare Königliche Deecrete. 
Keine. 
I. Verfügungen der Departements. 
Des Justiz-Departements. 
Die in dem Monat Mai r630 von den Gerichtsböfen des Königreichs ausgesprochene Erkenntnisse 
betreffend. 
In dem verflossenen Monat Mai find von sämtlichen Gerichtshöfen des Kö= 
nigreichs nachstehende Erkenntnisse ausgefprrochen worden, wobel im Allgemeinen bemerkt 
wird, daß nur solche Urtheile der Criminal-Gerichts-Stellen in das Staats= und 
Regierungs-Blatt aufgenommen werden, wedurch eine längere, als dreimonatliche 
Freiheirs-Strafe erkannt wird. 
A) Obertribunal. 
7. Criminal = Senat. 
Den 6. Mal wurde: Personen das von dem Criminal-Senate 
1. In der Rekurssache der bel dem Ober- des Gerichtshofs in Ulm unter dem 15. 
amtsgerichte Leulkirch in Verhaft und Dec. v. J. gefällte (in das Staats- 
Untersuchung gekommenen nachgenannten und Reglerungs-Blatt von 1820. Nro. 5.
	        
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