sperrung n ein Zwangs-Arbeits-Haus
bis zu erprobter Besserung, mindestens
aber auf die Dauer von oler Mona-
tenz
b.) Johanne Lulse Hausmann, von
Siungart, wegen versuchter Kuppelei
und Unzucht in der Restdenz-Stadt zu
viermonatlicher Zuchthaus= Strafe,
und
cth) Catharine Lachenmaler, von Stutt-
gart, wegen wiederbolter Unzucht in
der Residen;z Stadt, Kuppelei und
Lügen vor Gericht, mit Räcksicht auf
ihre früher erstandenen vlelen und be-
dentenden Strafen, zu zweijäbriger
Zuchthaus = Strafe und nachheriger
Einsperrung in ein Zwangs= Arbelts-
Haus bis zu erprobter Besserung, min-
destens aber auf dle Dauer von einem
Jahr.
Dabel wurden jeder dleser drel Perse-
#n ihre elgenen Arrest= und 4 der Un-
tersuchungs" Kosten zugeschleden;
4, der vormalige Kasten= Knechts-Amts-
Verweser Genlieb Fiegel, von Groß-
Gartach, wurde wegen des Gebrauchs
eines falschen Maahßes und versuchten
Betrugs, sodann wegen Injurlen el-
nes aus Nachlaͤßigkeit entstandenen Kas-
sen = Rests, und eines weitern Dlenst-
vergehens, n#ben dem Ersatze der Un-
torsuchungs-Kosten und des verursachten
Schadens zu sechswbchiger, seiner
körperlichen Beschaffenheit angemessenen
Fetungs . Arbelt verurtheilt und zu
Bekleldung eines bffentlichen oder mit
einer Verrechnung verbundenen Amtes
für unfäblg erklärt.
An demselben Toge wurden
ferner folgende Strafen
erkannt:
4. gegen Johannes Karle, von Willspach,
Oberamts Weinsberg, wegen großen und
ausgezeichneten Diebstahls, neben dem
Ersatze des Schadens und Bezahlung
seiner Arrest, und Untersuchungs-Ko-
sten eine drei und ein halbmonat=
liche Festungs-Arbeit;
5. gegen die zu Stuttgart in Untersuchung
tekommene Morgarethe Hausmann,
von Oberbolhingen, Oberamts Mürin-
ten, wegen wiederholten Vagirens,
wlederholter Verletzung des Verbets des
Elntritis in die Residenz-Stadt und
wlederbolter Unzucht daseltst, neben Be-
hahlung der Arrest= und Untersuchungs-
Kosten eine achtmonatliche Juchthaus-
Sctrafe und nachherige Einfperrung in
ein Zwangs= Arbelts-Haus auf die
Dauer von oler Monaten.
Am 5. Ausust wurde:
5. dle zu Stuttart in Untersuchung ge-