Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

kemmene Marle Barbara Hiller, von 
Kirchheim, wegen Uebertretung der gegen 
sle verfuͤgten Consination auf ihren Wahn- 
ert, wegen wiederholter Uebertretung 
des Verbots des Elntrü#ts in die Rest- 
denz Stad## und wegen wlederholten 
Unzucht daselbst, zu vierzehnmonat- 
licher Zuchebaus = Strafe und nachhe- 
Dreiiger Einschließung in ein Zwangs-Ae- 
beits-Haus bis zu erprobter Besserung, 
windestens aber auf sieben Monate, 
dann zu Bezahlungihrer Arrest-, Azungs- 
und Untersuchungs-Kosten verurtheilt. 
Am 5. August wurden verur- 
tbeilt: 
7. Johannes Abendschhn, von Groß- 
Oerlach, Oberamts Backnang; wegen fort- 
gesetzter thätlicher Mißbandlung seiner 
Mutter, in Betracht, daß das Gesetz 
vom 18. Juk. 1813 in dem Wohnorte 
des Inquisiten nicht bekannt gemacht 
worden ist, zu zweljähriger Zucht- 
Hbaus= Strafe, neben Bezahlung der Ar- 
rest-, Untersuchungs= und Kurkosten; 
6. Heinrich Riedel, lediger Mezger von 
Malnhard, Oberamts Weinsberg, wegen 
mehrerer zugefäzter Körper-Verletzungen 
und wegen Vagirens, neben dem Ersatze 
der Kur-, Arrest= und Untersuchungs- 
Kosten zu viermonatlicher Festungs= 
Arbeit. 
Am 38. August wurde: 
9. Dem Adam Höhneisen, von Ober- 
Nieringen, Oberamts Valhingen, wegen 
tPätlicher Mißhandlung eines im Dienste 
begriffenen Kinigl. Dieners und wegen 
jeitiger Verläugnung selnes Namens, 
neben Bezahlung der Unmeersuchungs- 
Kosten eine drei, und einhalbmo- 
natliche Festungsstrafe zuerkannt. 
Am 10. August wurde: 
10. Der Gemelnde= Pfleger Herman, 
von Hohenhasloch, Oberamts Valhlugen, 
wegen Verhelmlichung eines Wald-Er- 
jesses unter nachgefolgter Bestechung 
von Seiten des Holz-Ercedenten, serner 
wegen Berletzung der Schgarwächtees- 
Aticht mittelst Verschwelgung elnes 
Neujahrsnacht= Ercesses und wegen El- 
genmächtigkeit mittelst Abänderung der 
von dem Magistrate im Jahr 1877 
wegen der Brodfrüchte entwersenen NRe- 
Lartitlon, seiner #ffentlichen Stelle ent. 
setzt, und zu achttäslger Gefänguls 
strafe verurthellt, auch ihm ### der Un- 
tersuchungs-Kosten zugeschieden, und der 
Holzfuhrlohn-Betrag, welcher dem Her- 
mann zu dessen Bestechung von dem 
Holz-Ercedenten nachgelassen worden, 
fuͤr consiscirt erklaͤrt. 
An demselben Tage wurde: 
11. wegen fortgesezten Holzfrevels
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.