kemmene Marle Barbara Hiller, von
Kirchheim, wegen Uebertretung der gegen
sle verfuͤgten Consination auf ihren Wahn-
ert, wegen wiederholter Uebertretung
des Verbots des Elntrü#ts in die Rest-
denz Stad## und wegen wlederholten
Unzucht daselbst, zu vierzehnmonat-
licher Zuchebaus = Strafe und nachhe-
Dreiiger Einschließung in ein Zwangs-Ae-
beits-Haus bis zu erprobter Besserung,
windestens aber auf sieben Monate,
dann zu Bezahlungihrer Arrest-, Azungs-
und Untersuchungs-Kosten verurtheilt.
Am 5. August wurden verur-
tbeilt:
7. Johannes Abendschhn, von Groß-
Oerlach, Oberamts Backnang; wegen fort-
gesetzter thätlicher Mißbandlung seiner
Mutter, in Betracht, daß das Gesetz
vom 18. Juk. 1813 in dem Wohnorte
des Inquisiten nicht bekannt gemacht
worden ist, zu zweljähriger Zucht-
Hbaus= Strafe, neben Bezahlung der Ar-
rest-, Untersuchungs= und Kurkosten;
6. Heinrich Riedel, lediger Mezger von
Malnhard, Oberamts Weinsberg, wegen
mehrerer zugefäzter Körper-Verletzungen
und wegen Vagirens, neben dem Ersatze
der Kur-, Arrest= und Untersuchungs-
Kosten zu viermonatlicher Festungs=
Arbeit.
Am 38. August wurde:
9. Dem Adam Höhneisen, von Ober-
Nieringen, Oberamts Valhingen, wegen
tPätlicher Mißhandlung eines im Dienste
begriffenen Kinigl. Dieners und wegen
jeitiger Verläugnung selnes Namens,
neben Bezahlung der Unmeersuchungs-
Kosten eine drei, und einhalbmo-
natliche Festungsstrafe zuerkannt.
Am 10. August wurde:
10. Der Gemelnde= Pfleger Herman,
von Hohenhasloch, Oberamts Valhlugen,
wegen Verhelmlichung eines Wald-Er-
jesses unter nachgefolgter Bestechung
von Seiten des Holz-Ercedenten, serner
wegen Berletzung der Schgarwächtees-
Aticht mittelst Verschwelgung elnes
Neujahrsnacht= Ercesses und wegen El-
genmächtigkeit mittelst Abänderung der
von dem Magistrate im Jahr 1877
wegen der Brodfrüchte entwersenen NRe-
Lartitlon, seiner #ffentlichen Stelle ent.
setzt, und zu achttäslger Gefänguls
strafe verurthellt, auch ihm ### der Un-
tersuchungs-Kosten zugeschieden, und der
Holzfuhrlohn-Betrag, welcher dem Her-
mann zu dessen Bestechung von dem
Holz-Ercedenten nachgelassen worden,
fuͤr consiscirt erklaͤrt.
An demselben Tage wurde:
11. wegen fortgesezten Holzfrevels