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4. Anna Maria Käbler, von Gränthal,
einer drel und einbolbmonalli-
chen Festungs-Arbeitstrefe.
Am 4. September ist:
4. Jaskob Friedrich Wur er, von Alten-
stoig, Oberamts Reagold, wegen kleinen
Dlebstahls, sodann wegen Attentats elnes
ausgezgelchneten Dlebstahle und wegen
Vagirens, in Betracht der von ihm we-
gen Elsgemhums= Beecinträchtigung schon
mehrfältig erstandenen peinlichen Stra-
fen, neben Verfällung in seine Hafte
Azungs= und sämtliche Untersuchungs-
Kosten zu eln und einhalbjährlger
Zuchthausstrafe mit Willkomm und zu
nachheriger wenigstens neunmonatli-
cher Einschlleßung In ein Zwangs-Ar-
beltshaus verurtheilt worden.
Am 7. September wurde:
5. Die zu Nürtingen in Untersuchung ge-
kommene ledige Anna Maria Küm-
merle, von Eßlingen, wegen wieder-
bolter Betrügereien, neben der Verbind-
lichkeie zu Erstattung ihrer Verhaft- und
sämtlicher Untersuchungs-Kosten zu ein-
jahriger Zuchthausstrafe und nachheri-
ger Einschließung in ein Zwangs--Ar-
beltshaus auf wenigstens sechs Monate
verurthellt, und zugleich verfügt, daß sle
nach deren Erstehung unter besondere
Lellzelliche Aufsicht gesetzt werden solle
Oberamts Freudenstadt, wegen Verheim-
lichung ihrer Schwangerschaft, verschul-
deter hülfloser RNlederkunft und dadurch
bewlrkter Tüdtung ibres neugeborenen
Kindes, neben der Verbindlichkeit zu
Erstattung sämtlicher Arrest= Azungs-=
und Untersuchungs-Kosten zu einer ein-
j145rigen Zuchthausstrafe verurthelle.
Am 2½1. September wurde:
5. Catharina Mader, von Unterjesin-
gen, Oberamts Herrenberg, wegen wle-
derhelten Ehebruchs, neben dem Ersatze
sämtlicher Untersuchungs-Kosten mit
einer zwanzigwöchigen JZuchthaus-
strafe belegt.
Am 15. September wurde:
6. Jakob Baumann, von Iselshausen,
Oberamte Neuenbürg, wegen zweier
ersten und einfachen Diebstähle, von
welchen der eine die zum gesetzlichen
Begriff eines greßen Diebstahls erfor-
derliche Summe übersteigt, in Be-
tracht, daß derselbe wegen gleichen Ver-
gehens schon elne Correction erlitten hat,
neben der Verbindlichkelt zum Ersotze
des verursachten Schadens und zur Er-
stattung seiner Haft-, so wie der Unter-
suchungs-Kosten, zu viermonatlicher
Festungs-Arbeltsstrafe verurtheilt.