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Erkenntnisse in Reoisions-Fällen.
Am 29. Oktober wurde:
der suspendirte Celminal-Nath Geßner,
don Urach, wegen grober Verletzung
selner Amtspficht nicht nur durch auf-
fallende Verz#gerung, sendern auch durch
unförmliche und ganz illegale Behand=
lung mehrerer zum Thell wichtiger Un-
tersuchungen, hiernächst wegen verübter,
tbeils eigenmschtiger, theils betrügeri-
scher Handlungen zu Bedeckung seiner
Dlenstnachläßigkeit, sodann wegen Miüß-
brauchs seines Amtes zu Bedrückung
von Gefangenen und zu Gelderpressung
von Parthieen, nicht weniger wegen
GeschenkAnnahme, ferner wegen un-
erlaubten Einzugs herrschaftlicher Straf,
gelder und deren Verweadung in elgenen
Nutzen, so wie endlich wegen fertgesetzter
Unterschlagung elner bedeutenden Summe
bffentlicher oder seiner besondern amill-
chen Sorgfalt anvertrauter Gelder und
bezlehungswelse Effekten, und verübter
mehrfältlger Betrügerelen zu Bedeckung
dleser Verbrechen, neben Cassatles
von der Sielle eines Criminal-Ra#bs
und Unféhigkeits-Erklärung za#
Bekleldung elnes bffentlichen Amtes, zu
elner von der Zelt seiner Elnlleferung
an den Strafort im December v. J. an
laufenden achtjährigen Zuchthaus-
strafe verurtheilt, auch zu Erstatung
seiner Haft= und fämtlicher Unterfu-
chungs = Kosten, so wie zum Ersatze des
verursachten vollen Schadens samt Zln-
sen für verbunden erkannt.
Auf den Seiner Königlschen
Majestät von dem Kbnigl. Justiz=
Ministerlum zum Bebuf etwalger Be-
gnadsgung erstatteten Vortrag haben
Höchstdieselben, vermöge Dekrets
vom a2. v. M., zu einer Begnadigung
Sich nicht bewogen gefunden, sondern
verordnet, daß das Straf- Ercenntniß
seinem ganzen Inhalte nach an dem
Werurtheilten vollzogen werden soll.
ug.) Cioltk- Senet.
Am 4. Oktober wurde:
1. In der Appellationssache von dem vor-
maligen Oberamtsgerichte Spaichingen
zwlschen dem fürstlich Zellschen Kaplan
Hertmann zu Pollmaringen, Kl., An-
ten, und den Vorstehern der Gemeinde
zu Dautmergen, Bekl., Aten, Zuräck-
gabe sequestrirter Vermkgensstücke oder
deren Werth-Erstattung betreffend, das
astrichterliche Urthell bestätigt, und Am