Ferner baben Hoͤchstdieselben durch
Dekret vom 18. v. M. die Aktuarsstellen
bei den Oberamtsgerichten
in Cannstadt dem Referendär zwelter
Classe bei dem Knigl. Gerichtshofe
zu Ellwangen, Wocher;
zu Leonberg dem Referendär zwelter
Classe bei dem Kbnigl. Gerlchtshofe
iu Ulm, Panzer;
zu Hall dem dortsgen Oberamtsgerichts-
Assistenten Steinhefer;
zu Oehringen dem dertigen Oberamtsge-=
richts-Assistenten Frick, und
zu Tübingen dem dortigen Oberamtsge-
richts-Assistenten Bierer,
welche sämtlich die angeordnebe einjäprige
Dienst-Probezelt zur Zufriedenheit der
Ihnen vorgesetzten Seellen erstanden, gnädigst
übertragen.
II. Verfügungen der Departements.
Des Departements des Innern:
1. des Ministerium des Innern.
Wuir#nung gegen falsche Sechs= Krerzerstücke.
Nach einer Mittheilung der Großherzogl.
Badeunschen Polizel-Behdrde in Karlsruhe
ist daselbst ein Falschmänzer, Namens Jo-
hann Rudolph Mayer aus Aarau, in
Untersuchung, welcher seit elniger Zeit
falsche Badensche Sechs-Kreuzerstücke
in Umlauf gebracht hat. Dieselbe enthalten:
a)Auf der Aversseite das Brustbild des
Großberzogs mit der Umschrift: LUDWIG
GCROSIIERZOG VON BADEN 1319, und
b) auf der Reversseite das Badssche Herze
schildwappen, auf dessen rechter Seite die
Zahl 6, auf der linken aber der Buchsta-
be K steht; ste find von purem Mesling,
und zeichnen sich von den achten vorzuͤg-
lich darin aus, daß a) fle etwas größer
sind, b) ihr Gepräge unvollkommen und
niche genug erhaben ist, c) die Rand-
graolrung melstens halbzirkelfbrmig die
Umschrift umgjebe, und umgekehrt die Um-
schrift sich in den Rand verliert und da-
durch undeutlich wird, und daß endlich
d) sle bei ibrem Angriff schmugig schei-
nen, und nach Abreibung der nur sparfam
aufgekragenen WVersilberung die Messing=
farbe sichtbor wird, wodurch sich auch der
Unkundige leicht von ihrer Unächtheit ber-
leugen kann.