Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

Blberach in Verhaft und Untersuchung 
kam, wegen verübten Diebstahls und 
„wegen Landstreicherei, unter Eimechnung 
eines Theils seines erstandenen Arrests 
und mit Einschluß der ihm am ½2. Jun. 
d. J. C(Staats= und Regierungs-Blatt 
vom Jahr 1820. Rro. 40. Seite 390 
und 391) zuerkannten, aber nicht voll- 
zogenen und der am 1. Jull gegen ihn 
ausgesprochenen Strafe, werüber ihm 
das Erkenntniß wegen seiner Flucht noch 
nicht eröffnet worden, neben Verur- 
(tbeilung in die verursachten Kosten, zu 
fünfjehenmonatlicher Festungs- 
Arbeitsstrafe und nachheriger Einsper- 
rrung in eln Zwangs-Arbeitshaus bis 
zu erprobter Besserung, wenigstens aber 
auf die Dauer von acht Monaten; 
8. Johann Heigrich Ammann, von 
.Geißlingen, welcher bei der Crimlnal= 
Umersuchungs-Commission gegen die in 
dem Donau-Kreise endeckte Jaunerbande 
zu Biberach in Verhaft und Untersu- 
chung kam, wegen ersten und kleinen., 
aber „uunter erschwerenden Umständen 
und in Genossenschaft verübten Dieb- 
stahls, neben Verfällung in den Ersatz 
des gestifteten Schadens und selner Ar- 
rest= Azungs= und eines noch auszu- 
mittelnden Theils der Untersuchungs- 
Kosten, unter Einrechnung eines Theils 
seines erstandenen Arrests, noch zu ei, 
ner Festungs-Arbeilsstrase von vier 
Monaten; 
gegen die bei dem Oberamtsgerlchte 
Leulkirch in Untersuchung gekommene 
Bernhardlne Kübler, von Urlau, we- 
gen eines zwar kleinen und einfachen, 
bingegen den ersten Rückfall begründen- 
den Diebstahls, auch wegen Beitelnt 
und fortgesetzten unzücheigen Lebenswam, 
dels, neben Verfällung in den Schs- 
dens. Ersatz und in sämtliche Untersu- 
chungs-Kosten, dreimonatliche Zuch- 
baussirafe zu Markgrbningen mit Wil 
komm und nachbersge Einsperrung in 
einem Zwangs= Arbeitehause bis zu er- 
prebter Besserung, wenlgstens aber auf 
□ 
die Dauer von drel Monaten es 
kannt. 
Den 23. November wurder 
perurtheilt: 
10. ber bei dem Oberamtsgerichte Ravent- 
burg in Untersuchung gekommene Jo- 
hbannes Hald, von Cbur im Conts## 
Graubünden, wegen eines quallficirten 
der Summe des greßen Diebstabls nche, 
kommenden, jedoch wieder ersetzten Haus- 
Diebstabls, neben Verfêllung in s#m 
liche Kosten, zu einer fünf und ein- 
halbmonatlichen Festungs-Arbeitt= 
strafe und nachheriger Ausweisung aus
	        
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