10. Schweden und Norwegen.
18. Jannar. (Schweden.) Eröffnung des Reichstags. Thron-
rede des Königs.
Die Thronrede enthält sehr wenig tröstliches; denn daß die Ar-
beiten für die Vorbereitungen von Gesehesvorschlägen ihren ruhigen Gang
gehen, versteht sich in jedem wohlgeordneten Staate von selbst und bedurfte
einer besonderen Erwähnung; dasselbe gilt von der Förderung des Volks-
schulwesens, für welches keineswegs im verflossenen Jahre vorzugsweise viel
geschehen ist. Von der Kirchenversammlung aber ist wenig Rühmens zu
machen; sie hielt sich auf einem so orthodoxen, exclusiven Standpunkt, daß
der durch sie gestiftete Nutzen sehr zweifelhaft ist. Begüglich der finanziellen
Seite der Thronrede, der ökonomischen Bedrängniß und der Mittel zu deren
Abhilfe, muß die von dem König borgeichlagene So ung der Branntwein-
abgabe und des Zolls auf Tabak, Kaffee er 5 bed enklich er-
scheinen. Es handelt sch näulch darum, r dude sfall von 6 ½ Mill.
Kronen in den Staatseinnahmen zu decken, und dieß will ndo dadurch er-
reichen, daß man die Abgabe von der Branntweinproduction und den Zoll
auf #bbar um 50 Proc. erhöht, abgesehen von anderen kleinen Erhöhungen.
Nun ist schon in dem vorigen Jahre bei der verhältnißmäßig niedrigen Ab-
gabe eine Mindereinnahme bei der Branntweinproduction von 300,000
Kronen erzielt worden. Eine Erhöhung der Abgabe dürfte also höchstens
eine Einschränkung des Consums bewirken, was in anderen Beziehungen sehr
wünschenswerth wäre, von der Regierung aber sicherlich nicht bezweckt wird.
3. Februar. (Norwegen.) Eröffnung des Storthings. Thron-
rede des Königs.
Nach derselben verliest der Staatsminister Stang einen Bericht über
den Zustand des Reiches im verflossenen Jahre, der äußerst wenig fröslich es
enthält. Das Budget weist ein Teficit von 4,400,000 Kronen auf, welche
durch eine Einkommensteuer nach dem Vorschlage der Negierung gedeckt wer-
den sollen. Das würde also eine Steuerauflage von etwa 2 Kronen aur
jeden Kopf der Bevölkerung sein, unter den jetzigen Vachslnist gewi
Nußerordenliich drückend. Und dabei hat man noch gar in Betracht gezogen,
daß sich für das laufende Finanzjahr eine bedeutende Unterbilanz ergeben
wird, trotz der Stenererhöhungen vom vorigen Jahre.
27. März. (Schweden.) I. u. II. Kammer: Bis jetzt kann
eine gesetzlich giltige Ehe nur von denen geschlossen werden, die auf