Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

Nro.  4.
Königlich-Württembergisches

Staats-  und  Regierungs-Blakt.

 

Montag  den  15.  Januar  1821.

1.  Königliche

Verordnung.

Dle  verlängerte  Vertagung  der  Stände-Versammlang  betreffend.

Wilheim,

don  Gottes  Gnaden  König  von  Württemberg.

l  nach  der  Uns  zugekommenen  Anzelge
die  ven  der  Kammer  der  Abgeordneten
Ju  Prüfung  des  Haupt-Finanz-Etats  gewihlte
  Commissson  ihre  Arbelten  in  der
mit  dem  32.  dieses  Monats  zu  Ende  gebemen
  Zei  der  durch  Unser  Reseript  vom
v.  December  vorigen  Jahrs  angeordneten
Veriagung  der  Staͤnde.  Versammlung  zu
beendigen  nicht  vermag,  und  zu  diesem
Geschäfte  wohl  noch  einiger  weiterer  Wochen
Kürfen  wlrd;  so  haben  Wir,  damit  ibre
Glicher  bie  zur  Vollendung  der  ihnen  auf.
r  olchtigen  Vorbereltungs-Arbeit
nicht  durch  andere  Beschsftigung  gestbrt,
verden,  nach  Anhbrung  Unseres  Gceheimen
  Raths  beschlossen,  die  Vertagung  der

Stände=  Versammlung  vom  z2.  d.  M.
ble  zu  dem  5.  Februar  dieses  Jahrs  zu
verlängern.

Wir  erwarten,  daß  die  Mitglieder  der
Stände-Versammlung  sich  an  dem  letztgenannten
  Tege  hier  wieder  einfinden  werden,
damit  an  dem  folgenden  die  Verhandlungen
  derselben  fortgesetzt  werden  können.

Gegeben,  Stuttgart  den  15.  Jan.  1811.

Wilhelm.
Der  Minister  des  Innern:
v.  Otto.

Auf  Befehl  des  Koͤniss.
Der  Staats-Secreikr:
Vellnagel,